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In Dieser Übersicht finden Sie alle Informationen zu den verschiedenen Förderungen:
Wie 9% Zinsen auf Ihren eingezahlten Beitrag
Ihr zu versteuerndes Einkommen darf bei max. 17.900 € (ledig) bzw. 35.800 € (verheiratet) liegen.
Sie erhalten dann 9% Förderung zu Ihrem eingezahlten Beitrag nochmal dazu.
Allerdings auf max. 470 € Einzahlung im Jahr (ledig) bzw. 940 € (verheiratet).
Bei z.B. 25 € monatlich (300 € p.a.) sind das also 27 € pro Jahr geschenkt.
„Ja, aber das hört sich ja nicht nach so viel an....!"
Wenn Sie bei einem monatlichen Beitrag von 25 € noch mal 27 € geschenkt bekommen, dann sprechen wir hier über einen gesamten Monat, der zusätzlich eingezahlt wird.
Außerdem erhalten Sie als Vergleich auf dem Sparbuch oder Tagesgeldkonto 0,0% Zinsen.
Das Geld wird nach der 7-jährigen Bindungsfrist ausgezahlt und steht zur freien Verfügung.
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen somit in unserem Beispiel eine kleine Shopping-Tour finanziert:
27 € x 7 Jahre = 189 €.
Sie können auch schon vor Ablauf der 7 Jahre ans Geld: Dann muss der BSV allerdings schon zuteilungsreif sein und das Guthaben muss für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
Also nix mit Shopping-Tour.
Wie 10% Zinsen auf Ihren eingezahlten Beitrag
Ihr zu versteuerndes Einkommen darf bei max. 35.000 € (ledig) bzw. 70.000 € (verheiratet) liegen.
Sie erhalten dann sogar 10% Förderung zu Ihrem eingezahlten Beitrag nochmal dazu.
Allerdings auf max. 700 € Einzahlung im Jahr (ledig) bzw. 1.400 € (verheiratet).
Bei 50 € monatlich (600 € p.a.) sind das also 60 € pro Jahr geschenkt.
Welchen anderen Sparvertrag kennen Sie, bei dem Sie 10% „Zinsen", also Rendite, auf Ihren eingezahlten Beitrag erwirtschaften?
Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif und verwenden Sie die Wohnungsbauprämie für wohnwirtschaflitche Zwecke, können Sie jederzeit ans Geld dran.
In dem Fall spielen irgendwelche 7 Jahre keine Rolle.
Und wenn Sie bei Abschluss des Bausparvertrages unter 25 Jahre alt sind, dann dürfen Sie das Guthaben sogar frei verwenden.
Dann wiederum allerdings erst nach 7-jähriger Bindungsfrist.
Ist kompliziert, das stimmt...
Günstige Prämien
Wenn Sie unter der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage verdienen, haben Sie Anspruch auf beide Förderungen.
Logisch.
Der maximale förderfähige Sparbeitrag (also das, was Sie einzahlen) bei der Arbeitnehmersparzulage beträgt 470 € im Jahr.
Bei der Wohnungsbauprämie 700 € im Jahr.
Wenn Sie also 700€ einzahlen, dann erhalten Sie beide Förderungen.
Allerdings bei der Wohnungsbauprämie nur noch für die 230 € Differenz (700€ minus 470€).
Denn die ersten 470 € werden mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert.
Somit könnten Sie als Single in diesem Beispiel für die Arbeitnehmersparzulage max. 43 € Förderung im Jahr erhalten (9% von 470€) und für die Wohnungsbauprämie max. weitere 23 € im Jahr (10% von 230 €).
Erst bei einer Einzahlung von 1.170 € (470 € plus 700 €) hätten Sie Anspruch auf die volle Zulage von beiden Förderungen.
Wenn Sie verheiratet sind, verdoppeln sich alle Euro-Werte.
Und wie gesagt: Ein eingezahlter Beitrag ist entweder für die Arbeitnehmersparzulage oder für die Wohnungsbauprämie förderfähig.
In Dieser Übersicht finden Sie alle Informationen zu den Förderungen:
Wie 9% Zinsen auf Ihren eingezahlten Beitrag
Ihr zu versteuerndes Einkommen darf bei max. 17.900 € (ledig) bzw. 35.800 € (verheiratet) liegen.
Sie erhalten dann 9% Förderung zu Ihrem eingezahlten Beitrag nochmal dazu.
Allerdings auf max. 470 € Einzahlung im Jahr (ledig) bzw. 940 € (verheiratet).
Bei z.B. 25 € monatlich (300 € p.a.) sind das also 27 € pro Jahr geschenkt.
„Ja, aber das hört sich ja nicht nach so viel an....!"
Wenn Sie bei einem monatlichen Beitrag von 25 € noch mal 27 € geschenkt bekommen, dann sprechen wir hier über einen gesamten Monat, der zusätzlich eingezahlt wird.
Außerdem erhalten Sie als Vergleich auf dem Sparbuch oder Tagesgeldkonto 0,0% Zinsen.
Das Geld wird nach der 7-jährigen Bindungsfrist ausgezahlt und steht zur freien Verfügung.
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen somit in unserem Beispiel eine kleine Shopping-Tour finanziert:
27 € x 7 Jahre = 189 €.
Sie können auch schon vor Ablauf der 7 Jahre ans Geld: Dann muss der BSV allerdings schon zuteilungsreif sein und das Guthaben muss für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
Also nix mit Shopping-Tour.
Wie 10% Zinsen auf Ihren eingezahlten Beitrag
Ihr zu versteuerndes Einkommen darf bei max. 35.000 € (ledig) bzw. 70.000 € (verheiratet) liegen.
Sie erhalten dann sogar 10% Förderung zu Ihrem eingezahlten Beitrag nochmal dazu.
Allerdings auf max. 700 € Einzahlung im Jahr (ledig) bzw. 1.400 € (verheiratet).
Bei 50 € monatlich (600 € p.a.) sind das also 60 € pro Jahr geschenkt.
Welchen anderen Sparvertrag kennen Sie, bei dem Sie 10% „Zinsen", also Rendite, auf Ihren eingezahlten Beitrag erwirtschaften?
Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif und verwenden Sie die Wohnungsbauprämie für wohnwirtschaflitche Zwecke, können Sie jederzeit ans Geld dran.
In dem Fall spielen irgendwelche 7 Jahre keine Rolle.
Und wenn Sie bei Abschluss des Bausparvertrages unter 25 Jahre alt sind, dann dürfen Sie das Guthaben sogar frei verwenden.
Dann wiederum allerdings erst nach 7-jähriger Bindungsfrist.
Ist kompliziert, das stimmt...
Günstige Prämien
Wenn Sie unter der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage verdienen, haben Sie Anspruch auf beide Förderungen.
Logisch.
Der maximale förderfähige Sparbeitrag (also das, was Sie einzahlen) bei der Arbeitnehmersparzulage beträgt 470 € im Jahr.
Bei der Wohnungsbauprämie 700 € im Jahr.
Wenn Sie also 700€ einzahlen, dann erhalten Sie beide Förderungen.
Allerdings bei der Wohnungsbauprämie nur noch für die 230 € Differenz (700€ minus 470€).
Denn die ersten 470 € werden mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert.
Somit könnten Sie als Single in diesem Beispiel für die Arbeitnehmersparzulage max. 43 € Förderung im Jahr erhalten (9% von 470€) und für die Wohnungsbauprämie max. weitere 23 € im Jahr (10% von 230 €).
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Wenn Sie verheiratet sind, verdoppeln sich alle Euro-Werte.
Und wie gesagt: Ein eingezahlter Beitrag ist entweder für die Arbeitnehmersparzulage oder für die Wohnungsbauprämie förderfähig.
ADRESSE
Försterstr. 10
46149 Oberhausen
Copyright © Alle Rechte vorbehalten.
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