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Verantwortlich:

Norman Heckenbach


Kontakt:

Försterstr. 10; 46149 Oberhausen

Direkte Durchwahl: +49 (0) 162 2175021

mail@nh-consulting.info


Registereintrag:

Elaubnis von der zuständigen IHK zu Essen erhalten nach:


1. § 34 d Abs. 1 GewO zur Tätigkeit als Versicherungsmakler:
D-PGN1-1Y8OX-06 als Versicherungsmakler


2. § 34 f Abs. 1 Nr, 1, Nr. 2, Nr. 3 GewO zur Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler:
D-F-122-PPQI-86 als Finanzanlagenvermittler


3. § 34 i Abs. 1 GewO zu Tätigkeit als Immobiliendarlehensvermittler:
D-W-122-QC7P-38 als Immobiliendarlehensvermittler


Die Eintragung können Sie durch Einsichtnahme in das öffentliche Onlineregister unter
www.vermittlerregister.info
überprüfen. Alternativ können Sie auch eine Anfrage an die für mich zuständige Registerbehörde richten.


Erlaubnis- und Registerbehörde:

Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen


Am Waldthausenpark 2

45127 Essen

Postadresse: 45117 Essen

Fon: 0201 / 1892 - 0

Fax: 0201 / 1892 - 172

E-Mail: ihkessen@essen.ihk.de

Internet: www.essen.ihk24.de



Schlichtungsstellen:

Gemäß § 36 VSBG teilen wir mit, dass wir bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
Folgende Schlichtungsstellen können angerufen werden:


Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Ombudsleute, Postfach 13 08, 53003 Bonn (www.bafin.de)

 

BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main

(www.ombudsstelle-investmentfonds.de)

 

Versicherungsombudsmann e.V.

Postfach 08 06 32

10006 Berlin

Internet: www.versicherungsombudsmann.de

E-Mail:  beschwerde@versicherungsombudsmann.de – der Versicherungsombudsmann e.V. weist darauf hin, aus Sicherheitsgründen keine Nachrichten mit personenbezogenen Daten oder Dokumenten an ihn per Email zu schicken. Für Onlinebeschwerden empfiehlt der Versicherungsombudsmann e.V. folgenden Schlichtungsantrag:

https://www.versicherungsombudsmann.de/das-schlichtungsverfahren/schlichtungsantrag/

Telefon (aus dem deutschen Telefonnetz): 0800 3696000 (kostenfrei)

Telefon (aus dem Ausland): +49 30 206058 99 (gebührenpflichtig)

Telefax (aus dem deutschen Telefonnetz): 0800 3699000 (kostenfrei)

Telefax (aus dem Ausland): +49 30 206058 98 (gebührenpflichtig)

 

Ombudsmann für Private Kranken- und Pflegeversicherung

Postfach 06 02 2210052 Berlin

Internet: www.pkv-ombudsmann.de

E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de – aus datenschutzrechtlichen Gründen empfiehlt der Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung, für Onlinebeschwerden das von ihm zur Verfügung gestellte Beschwerdeformular zu verwenden:

https://www.pkv-ombudsmann.de/ihre-beschwerde/beschwerde-einreichen/online-beschwerde/

Telefon: 0800 2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)

Telefax: 030 20 45 89 31

 

Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)

http://ec.europa.eu/consumers/odr


Berufliche Regelungen:

Berufsrechtliche Regelungen sind insbesondere:

  • § 34 d Gewerbeordnung
  • §§ 59 - 68 VVG
  • VersVermV
  • § 34f Gewerbeordnung
  • Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)


Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.


Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater nach § 34f GewO zulässig ist.


Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und -vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) oder in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Hierbei wird offengelegt ob eine weitere Vergütung durch den Produktgeber erfolgt.


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