PV-Anlagen 2

Bereits gezahlte STeuern in Vermögen umwandeln


Mit unserem Konzept haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Steuern aus den Vorjahren zurückzuholen und nachhaltig Vermögen und monatliche Einküfte mit Photovoltaik aufzubauen.







Möchten auch Sie einen Beitrag für die Umwelt leisten und dabei einen attrraktiven und konstanten Ertrag erwirtschaften?




Unsere Anleger holen sich im Schnitt über 45.000 € bereits gezahlt Steuern pro Jahr vom Finanzamt zurück



Individuelles Konzept: Profitieren Sie von unserem Netzwerk für ein maßgeschneidertes Angebot.



Planbare attraktive Erträge: Profitieren Sie als Anleger von den neuen Einspeisevergütungen und von den steigenden Strompreisen durch eine aktive Stromvermarktung.



Maximale Sicherheit: Absicherung durch Grundbucheintrag & Vollkaskoversicherung.



100% Ihr Eigentum: Kein Fonds oder Beteiligung.




Kein Verwaltungsaufwand: Wir kümmern uns um die Wartung und Verwaltung. Sie legen lediglich Ihr Geld an und sind Investor. Mit dem operativen Geschäft



wartungsarm



langlebig




wir bieten Investoren Direkteigentum an Pv-Anlagen auf langfristig gepachteten Großdächern oder Freiflächen.




werden Sie vom Stromkonsumenten zum Stromproduzenten





EU will bis 2050 erster Kontinent sein, der Klimaneutral ist





Erklärung


  1. Ihre erste Steuerrückerstattung
  2. Ihre Finanzierung
  3. Ihre Photovoltaik-Anlage
  4. Ihre zweite Steuerrückerstattung
  5. Ihre Sonnen-Rente


5 Schritte verlinken

Schritt 1: Ihre erste Steuerrückerstattung


Einige Interessenten haben große Probleme damit zu akzeptieren, dass Sie mit unserem Konzept tatsächlich im Schnitt 45.000 € an Steuern zurücküberwiesen bekommen. Der Grund dafür ist der, dass deren Unterbewusstsein die Tatsachen zu diesem Konzept nicht als wahr annehmen kann und ständig unlogische "Begründungen" liefert, weshalb das alles ja nicht stimmen kann.


  • Ich glaube nicht, dass ich eine Überweisung von 45.000 € vom Finanzamt erhalten könnte!
  • Das kann alles nicht sein!
  • Da muss ein Haken sein! Das ist doch illegal!
  • Das ist alles zu schön, um wahr zu sein! Aber das Leben ist kein Wunschkonzert!
  • Wenn das so wäre, wieso machen das nicht alle? Und wenn es alle machen würden, dann würden dem Staat ja mehrere Million EUR fehlen! Das kann alles gar nicht sein!


Gerade an Aussagen wie "das kann alles gar nicht sein!" und "da muss ein Haken sein!" erkennt man, dass diesen Personen noch grundlegende Informationen fehlen. Denn diese Begründungen sind - wenn mir mal genau hinschauen - ja keine wirklichen Begründungen.

Personen, die so denken, haben unser Konzept zwar verstanden, aber die Informationen schwimmen wie in Holzkisten auf dem Meer umher und sind nicht fest. Wir brauchen jetzt eine Insel, damit die Holzkisten nicht mehr im Meer umhertreiben, sondern sich auf der Insel treffen.

Im ersten Schritt müssen wir also eine Grundlage (Insel) für Steuerverständnis schaffen, um vom Mindset her richtig an das gesamte Konzept heranzugehen.

Erst dann werden die nachweislich wahren Informationen vom Unterbewusstsein auch wirklich akzeptiert und anerkannt.



Aufgabe:

Machen Sie sich bei all Ihren Zweifeln bewusst, dass dieses Konzept bereits von tausenden Investoren in Deutschland umgesetzt wurde und dass das Argument "nur weil Sie bisher davon nichts gehört haben, muss es demnach falsch sein!" keinen Einfluss auf die Wahrheit hat.

Nehmen Sie die nachweisbaren Fakten offen entgegen, notieren Sie sich Fragen und arbeiten Sie diese Seite mit allen Informationen in Ruhe und ohne Ablenkung (z.B. Handy) nach und nach durch.


"Wie findest du dieses Konzept?"


"Ich finds abgefahren!

Ich finds wirklich einfach abgefahren!"


Jens Rüggeberg (Steuerberater seit 2011)


Stand 19.01.2023:


  • besitzt PV-Anlagen Größenordnung ca. 1.000 kWp
  • Gegenwert von 1,6 Mio. EUR
  • davon eigenes Geld investiert: 0,00 € (Investition ausschließlich aus Steuerrückerstattung und Finanzierung, die von der Sonne bezahlt wird)
  • monatliche Einnahmen in Höhe von 15.000 € - 20.000 €, sobald die Finanzierungen von der Sonne abbezahlt sind

Zitate eines Expertens zu dem Thema PV-Anlage als Steueroptimierung:



  • Meine Motivation war: ich habe meinen Steuerbescheid 2018 in der Hand gehabt und dachte „das kann doch überhaupt nicht sein, dass ich als Steuerberater so viele Steuern bezahle!“


  • Ich wollte was optimieren und dann kommt man ehrlich gesagt einfach um PV-Anlagen nicht rum. PV-Invest ist ein wesentlicher Bestandteil wenn es um Steueroptimierung und Investitionen geht.


  • Ich habe am Anfang lange gesucht. Ich habe jeden Stein umgedreht, habe überlegt „wo ist hier der Haken“.


  • Zum Zeitpunkt der Investition hast du erst mal kein eigenes Geld angepackt.


  • Alles legal und sauber.


  • das heißt grundsätzlich: einkommensunabhängig! Weil das Investment gut ist im Sinne der Rendite.


  • Je nachdem wie ich es betrachte, ist es einfach eine Cash-Produktion. (Geld-Druck-Maschine)


  • Die PV-Anlage ist quasi Türöffner ins Investoren-Leben.


  • Egal ob du angestellt bist, Arzt bist, Tierarzt bist, Landwirt, völlig egal, Empfehlung für die Struktur: PV-Invest als Startpunkt quasi zu nutzen und zu nehmen und zu sagen: "darüber besorg ich mir Cash, weil ich darüber ein mal mein Rententhema und Altersversorgung, passive Einkünfte, das alles schon mal erledige."


  • Jeder der irgendwie für sich versteht, dass das Leben nicht nur aus nine-to-five, Kloppen, Hamsterrad und ähnlichem besteht, sondern dass einfach noch andere Sachen möglich sind. Hol ´nen Profil, unterhalte dich mit jemandem der Ahnung davon hat.


  • Man muss nur wissen, wie das Steuersystem funktioniert. Das ist wie ein Geldgeschenk.


  • Steuern muss man als Spiel verstehen. Das Steuerspiel. Du musst verstehen, wie die Spielregeln sind. Du musst verstehen, wer Teilnehmer am Tisch ist. Du musst verstehen, was sind die Werkzeuge die du mitbekommst, wenn du dich an den Tisch setzt und mitspielen willst?
    Du gehst entweder mit einer leeren Werkzeugkiste dahin, dann bist du einfach das Opfer, dann bezahlt du. Oder du gehst mit einer vollen Werkzeugkiste dahin und weißt wie man das Zeug benutzt, was da drin ist.


  • Das ist kein Hexenwerk. Das ist auch nix, was man irgendwie so hinter vorgehaltener Hand macht. Das ist ganz solides, ordentliches Handwerk. Man muss es nur verstehen.


  • Ich würde mal sagen: Jedem seine PV-Anlage. Wenn du verstehst, wie es funktioniert und du erkennst, was sich dahinter verbirgt, dann wäre es grob fahrlässig, das einfach nicht zu machen.



Die 3 Steuerzwecke


Der erste Fehler beginnt schon damit, dass einige Interessenten den Fehler machen und unser Konzept nur unter dem ersten der 3 Steuerzwecke eines Staates bewerten und einordnen, da sie die anderen beiden Steuerzwecke nicht kennen. Oder sie zwar kennen, aber nicht bewusst auf dem Schirm haben:


  1. Staatsfinanzierung
  2. Umverteilungszweck
  3. Steuerungs- und Lenkungszweck


Zur Staatsfinanzierung muss sicherlich nicht viel ausgeführt werden.

Der Umverteilungszweck in einer sozialen Marktwirtschaft dient dazu, den Reichen ein kleines bisschen abzunehmen, um dieses Geld dann an die ärmere Bevölkerung (in Forma von Wohngeld, Hartz IV, Sozialhilfe) umzuverteilen.

Völlig vergessen wird sehr oft der Steuerungs- und Lenkungszweck. Dieser dient dazu, dass die Bevölkerung in Form von Steuervorteilen motiviert wird, etwas bestimmtes zu tun, weil der Staat alleine die Mittel dazu nicht hat.


Da der Staat will, dass es in Deutschland mehr PV-Anlagen gibt, erhalten alle, die dem Staat bei der Umsetzung dieses Ziels helfen, eine Belohnung. Nämlich die angesprochene Steuerrückerstattung. Der Staat steuert die Entscheidungen der Bevölkerung in diese Richtung.

Aber solange Sie immer nur an den ersten Steuerzweck (Staatsfinanzierung) denken und sich darüber wundern, wieso das Finanzamt Ihnen 45.000 € überweisen sollte, weil dieses Geld dann in der Staatskasse fehlt, werden Sie Probleme haben zu akzeptieren, dass dieses Konzept von vorne bis hinten Hand und Fuß hat.


Aufgabe:

Betrachten Sie alle Informationen zu unserem Konzept nicht unter den ersten beiden Steuerzwecken (Staatsfinanzierung und Umverteilungszweck), sondern richten Sie Ihr Mindset auf den dritten Steuerzweck: den Steuerungs- und Lenkungszweck.

Das wird Ihnen helfen, das Konzept besser zu verstehen und besser anzunehmen.



Die Steuerprinzipien


Weltweit wird Konsum IMMER am stärksten besteuert (z.B. 19% MwSt.), während Investitionen stark reduziert oder kaum besteuert werden - zum Teil sogar zum Steuervorteil genutzt werden können.


Die Gründe dafür sind logisch:


  • Wird ein Wirtschaftsgut gekauft (konsumiert), dann verdient der Staat ein einziges mal an diesem Vorgang (mit der Mehrwertsteuer wenn der Endkunde es kauft) und danach wird das Wirtschaftsgut verwendet, gegessen, verbaut, etc. und der Staat hat nie wieder etwas von diesem Wirtschaftsgut.
  • Kauft (investiert) eine Firma hingegen eine Maschine, die am laufenden Band immer wieder Produkte erzeugt (Speiseeis-Maschine, automatisierte Säge für Ikea-Schrank-Bauteile, Fertigung von Stromkabel für den PC-Bildschirm auf Ihrem Schreibtisch, etc.), dann erzeugt diese Maschine bei einmaliger Investition immer und immer und immer wieder ein Wirtschaftsgut, was verkauft und dann im nächsten Schritt verkonsumiert wird - woran der Staat wieder 19% verdient.


Was wir also erreich möchten ist, dass wir es irgendwie im Laufe des Konzeptes schaffen, von der einen Seite der Waage (Konsum) auf die andere Seite der Waage (Investition) zu wandern, um dort die geltenden Steuervorteile nutzen zu können.


Aufgabe:

Machen Sie sich bei der Bewertung unseres Konzeptes immer bewusst, dass Sie deswegen hier so einen hohen Steuervorteil erhalten, weil lediglich Konsum hoch besteuert wird, während Investition zu Steuererleichterung führt.

Das wird Ihnen helfen, das Konzept besser zu verstehen und besser anzunehmen.



Verteilung des staatlichen Steueraufkommens


In Deutschland werden 85% der Haupteinnahmequellen aus folgenden 3 Bereichen gewonnen:


  1. Angestellte (Einkommensteuer)
  2. Personengesellschaften (Einzelunternehmer, die genau wie Angestellte die gleiche Einkommensteuer / Lohnsteuer zahlen)
  3. Konsum (Mehrwertsteuer)


Gleichzeitig machen aber die Steuereinnahmen ALLER Kapitalgesellschaften lediglich 6 % - 10 % des gesamten Steuereinkommens aus. Sicherlich kennen Sie die Geschichten von Großkonzernen, die auf legale Weise noch eine Tochtergesellschaft gründen, in die dann Geld transferiert wird und diese Gesellschaft gibt der Muttergesellschaft wiederum einen Kredit, dessen Zinsen steuermindernd sind etc.


Da kommt natürlich die Frage auf: weshalb erlaubt der Staat, dass Kapitalgesellschaften immer wieder Wege eröffnet werden, sodass diese Konzerne nur zu 6% - 10% des gesamten Steueraufkommens beitragen. Wäre es nicht besser, diese Gesellschaften auch höher zu besteuern?


Nein. Denn ein Staat handelt nach 4 Steuermaximen.

Die ersten beiden davon sind


  • erstens "Effektivität und Wirtschaftlichkeit" (der Staat will wenig Aufwand haben, um möglichst viele Steuern zu bekommen),
  • und zweitens "Unmerklichkeit" (die Bevölkerung soll möglichst unbewusst Steuern zahlen. So ist die MwSt. bereits im Preis der Ware im Kaufpreis drin, OHNE nochmals genau im Einkaufsregal aufgelistet zu sein. Auch die Einkommensteuer von Angestellten wird automatisiert ans Finanzamt überwiesen, OHNE dass der Angestellt seine 50.000 € Steuern erst auf einem Tagesgeldkonto parken muss, um sie dann bei der nächsten Steuererklärung zu überweisen. Ja, natürlich sehen wir am Ende auf dem Einkaufszettel die gesamte Mehrwertsteuer - aber eben nicht auf das einzelne Produkt - und ja natürlich sehen Angestellte die Lohnsteuer direkt auf der Gehaltsabrechnung, es ist aber ein psychologischer Effekt.)


Konzerne erfüllen diese beiden Steuermaxime und werden als Dankeschön somit vom Staat gebauchpinselt. Denn sie sind quasi der Gehilfe des Staates und werden mit Vorteilen in der eigenen Besteuerung der Gewinne belohnt.


Wenn man dies weiß, wäre es doch clever, sich mit einem Weg auseinanderzusetzen, der Sie in die Position bringt, dass Sie die gleichen Begünstigungen erhalten, als wären Sie ein Großkonzern.


Was wir also erreichen möchten ist, dass wir uns legal als Großkonzern tarnen, um die Steuerstrategien nutzen zu dürfen, die auf Großkonzerne zutreffen, ohne dass es dabei zu kompliziert und zu aufwendig werden soll.


Aufgabe:

Machen Sie sich bei der Bewertung unseres Konzeptes bewusst, dass Konzerne indirekt zu der größten Staatseinnahme (Angestellte) und zu der drittgrößten Staatseinnahme (Mehrwertsteuer) beitragen.

Denn sie produzieren Konsumgüter, an denen der Staat 19% mitverdient (siehe Steuerprinzipien) und sie überweisen schon mal still und heimlich die Lohnsteuer aller Angestellen ans Finanzamt.

Wir wollen uns die steuerlichen Vorteile von Großkonzernen zunutze machen.



Der Irrglaube über Steuerberater


Wir haben größten Respekt vor dem Berufsstand Steuerberater. Das Wissen, dass sich ein Steuerberater aneignen muss und mit sich herumträgt, ist bemerkenswert. Wir möchten Ihren Steuerberater auch gar nicht ersetzen und wir wollen auch niemandem die Mandanten klauen.

Trotzdem gerät ein Steuerberater auch irgendwann an seine Grenzen und kann nicht alles wissen.

In der Ausbildung zum Steuerberater (4.000 Stunden) lernt dieser zum größten Großteil, wie Steuern korrekt festgesetzt werden. In lediglich 10 Stunden dieser Ausbildung geht es um Steuergestaltung. Wenn Ihr Steuerberater unser Konzept nicht kennt oder nicht versteht, ist dies also kein Wunder.

Hinzu kommt noch die maßlose Überbelastung an Arbeit für Steuerberater. Jeder Steuerberater hat mehr Mandanten, als er eigentlich betreuen wollte und als er betreuen kann. Denn es gibt zu wenige Steuerberater in Deutschland.

Alleine deswegen muss ein Steuerberater gut abschätzen, wie er seine Zeit einsetzt.

Spätestens seit Corona müsste das Leben eines Steuerberaters aus einem 29-Stunden-Tag bestehen. Bei den ganzen Hilfsprogrammen (Unternehmerhilfe, Soforthilfe, Überbrückungshilfe, Neustarthilfe, etc.) musste der Steuerberater seinen unternehmerischen Mandanten zur Seite stehen, da diese Hilfen zum Teil nicht vom Mandanten, sondern nur von dem Steuerberater beantragt werden konnten. Was ein riesengroßer zeitlicher Aufwand war.

Auch die 300 € Energiepreispauschale, die über Ihre Gehaltsabrechnung ausgezahlt wurde, war Aufgabe des Steuerberaters. Zwar nicht Ihres Steuerberaters, sondern des Steuerberaters Ihres Arbeitgebers. Aber natürlich hat auch Ihr Steuerberater Firmen als Mandanten und musste bei diesen Firmen für jeden Mitarbeiter die Gehaltsabrechnung anpassen für einen einmaligen Vorgang. Was ein Aufwand...


Effektive Steuergestaltung beruht zu weniger als 20% auf Steuerrecht und zu 80% auf anderen Rechtsgebieten wie z.B. Vertragsrecht oder Gewerberecht.

In diesen Gebieten KANN Ihr Steuerberater nicht topfit auf dem Laufenden sein und kann somit die ihm zugesprochene Aufgabe der Steuergestaltung auch nicht übernehmen.


So leid uns das tut, jetzt mal knallhart zu sagen wie es ist, aber Ihr Steuerberater hat weder die entsprechende Zeit, noch verfügt er über die nötige Kompetenz, sich so ein Konzept AUSZUDENKEN und es UMZUSETZEN.

Durch viele hunderte Gespräche mit Steuerberatern haben wir erstaunlicherweise sogar festgestellt, dass einige Steuerberater Probleme dabei haben, dieses Konzept zu verstehen und auch nicht wissen, wie es steuerlich umzusetzen ist. Ja tatsächlich. Aber das ist kein Vorwurf. Ein Steuerberater kann halt auch nicht alles wissen.

Gerne arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater im Team zusammen und arbeiten ihn kostenfrei ein, damit er das steuerliche Thema korrekt für Sie umsetzt.



Aufgabe:

Machen Sie sich bei der Bewertung unseres Konzeptes bewusst, dass Ihr Steuerberater auch nur ein Mensch ist, dem es auch erlaubt ist, dass er nicht ALLES wissen kann.

Er kennt sich perfekt in Sachen Steuern aus und kennt viele steuerliche Konzepte. Dieses viele Wissen führt manchmal zu Verwechslungen, sodass unser Konzept völlig falsch eingeordnet wird.



Vorgehensweise zu Ihrem Steuervorteil:


  • Sie laden sich die Grundtabelle (Single, hier >) oder die Splittingtabelle (gemeinsam steuerlich veranlagt, hier >) herunter. Hinweis: Diese Tabellen sind aus dem Jahr 2022. Wir werden die Tabellen aus drei Gründen nicht jedes Jahr aktualisieren: Erstens verändern sich die Eurozahlen sowieso nur minimal, sodass es irrelevant ist, ob Sie 44.000 € oder 44.051 € an Steuern zurückerhalten. Zweitens können wir das Konzept sowieso nicht auf den Euro genau berechnen, da wir nicht exakt vorhersagen können, wie groß Ihre PV-Anlage wird und ob sie z.B. 100.000 € oder 104.000 € kostet, was dann auch Auswirkung auf den IAB hat. Und drittens geht es jetzt hier auch erst mal nur darum, die Vorgehensweise zu erklären. Dafür ist eine Tabelle aus früheren Jahren ausreichend. Die immer aktuellen Tabellen können Sie bei Google kostenfrei downloaden.
  • Sie suchen auf der entsprechenden Seite Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE).
  • Sie sehen in der Zeile rechts daneben Ihre Steuerlast (1) und schreiben diese Zahl auf (ESt).
  • Wenn Sie einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) für Ihre Steuererklärung aus dem letzten Jahr bilden, dürfen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen um 50% der Höhe des IAB verringern. Beispiel: Sie sind zusammen veranlagt (Splittingtabelle) und verdienen normalerweise 200.000 € im Jahr (und zahlen also 65.000 € Einkommensteuer, Seite 24). Sie bilden einen IAB in Höhe von 150.000 €. Davon dürfen Sie 50% (also 75.000 €) nutzen, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken. Sie werden vom Finanzamt also nicht so behandelt, als hätten Sie im letzten Jahr 200.000 € verdient, sondern als hätten Sie 125.000 € verdient.
  • Sie suchen auf der entsprechenden Seite in der Datei Ihr "neues geringeres zu versteuernde Einkommen" (Seite 15).
  • Sie sehen in der Zeile rechts daneben Ihre neue Steuerlast (33.000 €), die nun geringer ist. (2).
  • Sie subtrahieren (1) minus (2) - ist in unserem Beispiel 65.000 € minus 33.000 €.
  • Sie haben somit selbständig Ihren Steuervorteil berechnet, den Sie mit dem Steuerbescheid für die Steuererklärung aus dem letzten Jahr vom Finanzamt zurücküberwiesen bekommen (in unserem Beispiel beträgt der Steuervorteil durch unser Konzept 32.000 €).
  • Dass die Investition in eine PV-Anlage steuerlich so wie hier beschrieben gefördert wird, hat der Bundesfinanzhof (Oberster Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle) in dieser einseitigen Pressemitteilung selbst bestätigt. Klicken Sie hier zum Vergrößern.

Zitat Bundesfinanzhof Pressemitteilung 22.08.2012


"Die Entscheidung ist von besonderer Bedeutung für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Diese können die Investitionsförderung beanspruchen, wenn sie die Anlage am 31. Dezember des Vorjahres zwar noch nicht
verbindlich bestellt hatten, die spätere Durchführung der Investition aber aus anderen Gründen bereits absehbar war."

Faustregel:

Wählen Sie den IAB etwa in der gleichen Höhe wie Ihr Einkommen. Bei 100.000 € Einkommen also ca. 100.000 € IAB.

WICHTIG:


Der IAB muss in der Einkommensteuererklärung geildet werden.

Nicht für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) einer freiberuflichen Tätigkeit und auch nicht für die Gewerbesteuererklärung eines Gewerbes, was erst in der Zukunft angemeldt wird.

All das wird das Finanzamt ablehnen.

Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt und können Sie an erfahrene Steuerberater weiterleiten (falls Sie noch nicht mit einem Steuerberater zusammenarbeiten).

VERTRAUEN IST GUT. KONTROLLE IST BESSER.


Wenn Sie mit den Referenzkunden telefonieren möchten, um nach deren Erfahrungen mit uns zu fragen, kommen Sie gerne auf uns zu und wir stellen den Kontakt für Sie her.


Um die Steuerbescheide zu vergrößern, klicken Sie gerne auf die Bilder rechts. Damit die Privatsphäre der Referenzkunden besser gewahrt wird, wurden absichtlich Steuerbescheide von 3 ganz anderen Kunden gewählt.

Wir verstehen, dass die hier erklärten Informationen zu unserem Konzept „zu schön um wahr zu sein“ klingen.

Daher haben Sie die Möglichkeit, mit Referenzkunden zu telefonieren, die unser Konzept umgesetzt haben und sich über ihre Steuerrückerstattung vom Finanzamt gefreut haben.

Wenn selbst die kostenfreien Gespräche mit den Referenzkunden Sie immer noch nicht überzeugt haben, können Sie sich kostenpflichtig mit einem Referenz-Steuerberater über das Thema unterhalten und feststellen, dass alles seine Richtigkeit hat.


Voraussetzung für ein Telefonat mit diesen Referenzkunden ist, dass Sie sich erst selbst auf dieser Seite informieren, sich alle Fragen aufschreiben und wir dann ein persönliches Gespräch (gerne auch als Online-Beratung am PC) führen. Wir müssen Sie erst mal auf ein bestimmtes Level an Wissen heben, bevor Sie sich mit Menschen unterhalten können, die unser Konzept bereits umgesetzt haben.
Die Referenzkunden sind nicht dafür zuständig, Ihnen das Konzept zu erklären und können dies auch gar nicht leisten. Wir erklären Ihnen gerne, inwieweit Sie dieses Konzept umsetzen können und beantworten Ihnen alle Fragen. Danach telefonieren Sie gerne mit den Referenzkunden und überprüfen, ob das alles so stimmt, was wir hier erzählen.


Schritt 2: Ihre Finanzierung


Im ersten Schritt haben Sie entschieden, in welcher Höhe Sie den Investitionsabzugsbetrag (IAB) für Ihre Steuererklärung aus dem Vorjahr bilden möchten.

Mit diesem IAB erklären Sie also dem Finanzamt, dass Sie bereits in dieser Steuererklärung eine Investition geltend machen möchten, die es in dem entsprechenden Kalenderjahr noch gar nicht gab. Das ist vollkommen legal und vom Staat auch durch den dritten Steuerzweck (den Lenkungs- und Steuerungszweck der Ausgaben der Bevölkerung) sogar gewünscht.

Jetzt müssen Sie Ihr Wort halten und diese Investition nachträglich noch tätigen.


Die Höhe der Investition entspricht natürlich genau der Höhe des IAB.

Wenn Sie diese Investition aus Rücklagen tätigen können, benötigen Sie keine Finanzierung und können direkt zu Schritt 3 > springen (es ist unter Umständen aber sinnvoll, die Investition lieber über eine Finanzierung darzustellen. Mehr dazu in einer Beratung).


Wenn Sie diese Investition nicht aus Ihren Rücklagen tätigen können oder möchten, kümmern wir uns um eine Finanzierung.

Unsere kooperierenden Bankpartner kennen das Konzept in- und auswendig und haben bereits hunderten Investoren die Finanzierung problemlos ermöglicht.


Die Finanzierung wird in zwei Verträge aufgeteilt:


  1. eine deutlich größere Finanzierung, mit fester Laufzeit und festem Zinssatz und fester Rate für den Kaufpreis der PV-Analge (z.B. 200.000 €).
  2. eine deutlich kleinere flexible Finanzierung, die keine feste Laufzeit und keine feste Rate hat, sondern jederzeit zurückgezahlt werden kann. Diese Finanzierung ist nämlich für die MwSt. auf den Kaufpreis der PV-Anlage (z.B. 38.000 € - also 19% von 200.000 €).


Der Grund dafür, dass wir diese Vorgehensweise wählen ist, dass Sie ca. 1 Jahr nach Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage vom Finanzamt die komplette MwSt. zu 100% zurückerhalten. Also in unserem Beispiel 38.000 €. Damit können Sie dann schon mal auf einen Schlag einen Großteil des geliehenen Geldes tilgen, ohne Vorfälligkeitsentschädigungen an die Bank zahlen zu müssen, da es ein separater Kredit-Vertrag ist.

Je nach Wirtschaftslage verlangen die Banken zwischen 0% und 15% Eigenkapital.

Dass Sie Eigenkapital zur Verfügung stellen müssen, dürfte für Sie kein Problem darstellen, da Sie ja bereits im ersten Schritt eine große Steuerrückerstattung erhalten haben. Wenn wir jetzt von dieser Steuerrückerstattung 50% oder 70% verwenden müssen und als Eigenkapital zur Verfügung stellen müssen, dann wird dieses Eigenkapital ja gar nicht von Ihren Ersparnissen entnommen, sondern von der Steuerrückerstattung - die Sie ohne die Investition in eine PV-Anlage gar nicht erhalten hätten.

Gerne warten wir mit der Umsetzung der Finanzierung, bis Sie die Steuerrückerstattung erhalten haben, sodass Sie tatsächlich überhaupt nicht an Ihre eigenen Rücklagen gehen müssen.



Wie bei jeder Finanzierung ist auch hier das Ausfüllen einer Selbstauskünft nötig, die Sie über folgenden Link finden:

Schritt 3: Ihre Photovoltaikanlage


Aus Licht wird Strom. Aus Strom wird Geld.


Wir bringen diejenigen zusammen, die viel Geld verdienen und hohe Steuern zahlen, aber kein eigenes großes Dach haben, und diejenigen, die ein großes Dach zur Verfügung stellen können und mit der Verpachtung des Daches Geld verdienen möchten.

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  • Bereits hunderte erfolgreich umgesetzte Projekte.
  • Bereits tausende Investoren auf diesen Projekten untergebracht, die sich alle über eine 5-stellige Steuerrückerstattung gefreut haben und sich nun von der Sonne ihren Kredit abbezahlen lassen.
  • Bereits von zig Steuerberatern dieser Investoren geprüft.


  • Tennishalle
  • Lager
  • Städtische Mehrzweckhalle
  • Baumarkt
  • Getränkemarkt und Lager
  • Bauernhof
  • Geflügelhof
  • Gewerbehalle
  • Industriegebäude
  • Getreide- und Düngermittellager
  • Reitsportanlage
  • Obstlager
  • Werkstatt
  • Holzbaubetrieb
  • Produktion
  • Spedition
  • Kein Fonds.
  • Kein geschlossener Fonds.
  • Keine geschlossene Beteiligung.
  • Keine Beteiligung an irgendetwas.
  • Keine Genossenschaft.
  • Keine Anteile an was auch immer.
  • Keine Investoren-Gemeinschaft.
  • Keine Gemeinschaft.
  • Keine Nachrangdarlehen.
  • Keine unseriöse und undurchsichtige Investition an einem komplexen Steuerkonzept.


Sondern Alleineigentum!

Die PV-Anlage, in die Sie investieren, gehört ausschließlich Ihnen alleine!

Sie müssen mit niemandem teilen.

Sie bekommen nicht nur eine wertlose Urkunde, dass Ihnen so und so viel hundertstel von irgendwas gehört.

Sie sind alleiniger Besitzer Ihrer Investition. Auch die Stromerlöse Ihrer PV-Anlage gehören ausschließlich Ihnen und werden ganz einfach Ihren Einnahmen zugeordnet und werden dann persönlich versteuert.

Natürlich kommt es immer wieder vor, dass die Dächer so groß sind, dass ein einziger Investor keine 1,8 Mio. EUR für die ganze PV-Anlage ausgeben möchte, sodass es dann in Wirklichkeit z.B. 6 kleine Photovoltaik-Einzelanlagen á 300.000 € sind (es sieht auf den Bildern halt nur so aus, als wäre es eine einzige PV-Anlage).


Jede Photovoltaik-Einzelanlage hat ihren eigenen Wechselrichter und ihren eigenen Stromzähler. Sie haben als Investor mit den anderen Investoren auf dem gleichen Dach nichts zu tun!

Weder vor der Investition, noch nach der Investition.

Und auch steuerlich wird alles getrennt voneinander für jeden Investor selbst geregelt. Das betrifft sowohl die steuerliche Auswirkung mit dem IAB vor der Investition, als auch die spätere Versteuerung der Erträge (siehe unten FAQ "Wie viele Steuern muss ich auf die Erträge des verkauften Stromes bezahlen?" >).

Dieses Konzept ist kinderleicht zu verstehen!



Bitte verwechseln Sie es nicht mit was anderem komplizierten irgendwas.

Im Grunde ist es einfach nur:


  1. IAB für die Steuererklärung aus dem Vorjahr bilden
  2. über eine fünfstellige Steuerrückerstattung freuen dank IAB
  3. Finanzierung für die PV-Anlage (falls Eigenkapital für die Finanzierung nötig ist, wird ein Teil der Steuerrückerstattung aus Schritt 2 "Ihre Finanzierung" verwendet)
  4. mit der Finanzierung Ihre eigene PV-Anlage auf einem fremden und frisch renovierten Dach kaufen, die ausschließlich Ihnen alleine gehört
  5. ins Grundbuch des Gebäudes eingetragen werden, damit wenn das Gebäude verkauft oder vererbt wird, der neue Inhaber Ihre Anlage nicht vom Dach runter nehmen darf
  6. im Jahr des Kaufes über eine weitere vierstellige Steuerrückerstattung freuen dank Sonder-AfA (siehe Schritt 4: "Ihre zweite Steuerrückerstattung" >)
  7. die Sonne scheint
  8. PV-Anlage produziert Strom, der - ohne auf die mittlerweile geringe garantierte Einspeisevergütung angewiesen zu sein - verkauft wird (durch langfristige Stromabnahmeverträge mit umliegenden Industriefirmen zu höheren Konditionen)
  9. die Sonne bezahlt den Kredit ab
  10. sobald der Kredit abbezahlt ist, über monatliche Einnahmen freuen, für die Sie selbst nicht einen eigenen Cent selbst investiert haben, denn das Eigenkapital für die Finanzierung bezahlt das Finanzamt und den Kredit bezahlt die Sonne
  11. Einnahmen aus den Stromerlösen persönlich versteuern
  12. fertig

Der Kauf einer PV-Anlage ähnelt dem Kauf einer vermiteten Eigentumswohnung


  • langjährige Gewährleistung
  • Grundbucheintrag
  • Versicherung
  • Verwaltung


Aber ohne Leerstand, Mietnomaden, Vandalismus, tropfende Wasserhähne, Standortrisiken, Eigentümerversammlung...

Aufteilung eines Daches mit 7 Investoren:


  • 7 Photovoltaik-Einzelanlagen
  • 7 Wechselrichter
  • 7 Stromkabel
  • 7 eigenständige Kunden
  • 7 einzelne Abrechnungen der Stromerlöse
  • etc.

9 Fakten zum Thema Photovoltaik





Füllen Sie bitte die Angebotsanforderung auf der nächsten Seite aus, damit die richtige PV-Anlage für Sie reserviert werden kann:

Schritt 4: Ihre zweite Steuerrückerstattung


Im ersten Schritt haben Sie entschieden, in welcher Höhe Sie den Investitionsabzugsbetrag (IAB) für Ihre Steuererklärung aus dem Vorjahr bilden möchten.

Mit diesem IAB erklären Sie also dem Finanzamt, dass Sie bereits in dieser Steuererklärung eine Investition geltend machen möchten, die es in dem entsprechenden Kalenderjahr noch gar nicht gab. Das ist vollkommen legal und vom Staat auch durch den dritten Steuerzweck (den Lenkungs- und Steuerungszweck der Ausgaben der Bevölkerung) sogar gewünscht.


Bereits vor der Investition haben Sie im ersten Schritt 50% der Investitionshöhe von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen und dadurch eine erhebliche Steuerrückerstattung erhalten.

Die zweiten 50% sind also noch übrig! Denn insgesamt dürfen Sie natürlich die gesamten 100% des Kaufpreises nutzen, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu verringern.


Während Sie die ersten 50% der Investitionshöhe für Ihre Steuererklärung aus dem Vorjahr verwendet haben, dürfen Sie nun weitere 10% der Investitionshöhe für die Steuererklärung im Jahr des Kaufes nutzen.

Die Vorgehensweise ist hier exakt die gleiche, wie in Schritt 1 erklärt. Nur dass Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen mit Hilfe der Steuertabellen nicht um 50% der Investitionshöhe verringern, sondern nur um 10%. Danach suchen Sie wieder Ihr neues zu versteuerndes Einkommen und entnehmen rechts daneben die entsprechende Steuerlast. Diese ist logischerweise geringer, als würden Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht verringern.

Die Differenz ist wieder Ihr Steuervorteil. Diesen Steuervorteil bekommen Sie mit der Steuererklärung aus dem Jahr des Kaufes auch noch vom Finanzamt überwiesen!


Sie erhalten also 2 Überweisungen vom Finanzamt!



Bleiben wir beim Beispiel aus Schritt 1:


  • Sie sind weiterhin zusammen veranlagt und verdienen im Jahr des Kaufes die gleichen 200.000 €, wie im Vorjahr. Somit würden Sie im Jahr des Kaufes also 65.000 € (1) Einkommensteuer, zahlen (Splittingtabelle Seite 24). Sie haben in Schritt 2 und Schritt 3 eine PV-Anlage für 200.000 € gekauft. Nun dürfen Sie 10% der Investitionshöhe (also 20.000 €) von Ihrem zu versteuernden Ein kommen abziehen. Sie werden vom Finanzamt also nicht so behandelt, als hätten Sie im Jahr des Kaufes 200.000 € verdient, sondern als hätten Sie nur 180.000 € verdient.
  • Sie suchen auf der entsprechenden Seite in der Datei Ihr "neues geringeres zu versteuernde Einkommen" (Seite 21).
  • Sie sehen in der Zeile rechts daneben Ihre neue Steuerlast (56.000 €), die nun geringer ist (2).
  • Sie subtrahieren (1) minus (2) - ist in unserem Beispiel 65.000 € minus 56.000 €.
  • Sie haben somit selbständig Ihren zweiten Steuervorteil berechnet, den Sie mit dem Steuerbescheid für die Steuererklärung aus dem Jahr des Kaufes vom Finanzamt zurücküberwiesen bekommen (in unserem Beispiel beträgt der zweite Steuervorteil durch unser Konzept 9.000 €).


Steuervorteil aus Schritt 1 (Steuererklärung aus dem Vorjahr): 32.000 €

Steuervorteil aus Schritt 4 (Steuererklärung im Jahr des Kaufes): 9.000 €


Gesamter Steuervorteil in den ersten 2 Jahren: 41.000 €


Selbst wenn Sie also im Schritt 2 für Ihre Finanzierung z.B. 10% Eigenkapital (20.000 €) einsetzen müssten, hätten Sie unterm Strich immer noch einen Vorteil.



Durch Ihren ersten Steuervorteil aus Schritt 1 und Ihren zweiten Steuervorteil aus Schritt 4 haben Sie nun insgesamt 60% der Investitionshöhe genutzt, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken. Die restlichen 40% verteilen sich dann über die lineare Abschreibung auf die nächsten 20 Jahre.





"Mein Steuerberater sagt aber, wenn wir am Anfang so viel von dem IAB nutzen, dann fehlt genau dieser bereits genutzte Betrag ja später und dann habe ich später den steuerlichen Nachteil, sodass es im Grunde ja überhaupt nichts bringt am langen Ende!"


Ihr Steuerberater hat keine Ahnung. Sie haben dadurch keinen Nachteil und Sie zahlen dadurch später auch nicht mehr Steuern oder so. Sie sparen Steuern.

Schauen Sie sich mit diesen 3 Beispielen die nächsten 20 steuerlichen Jahre Ihres Lebens an, wenn...


  • ... Sie keine PV-Anlage kaufen
  • ... Sie eine PV-Anlage ohne Kredit kaufen
  • ... Sie eine PV-Anlage mit Kredit kaufen











BEISPIEL 1


Parameter:


  • 200.000 € zu versteuerndes Einkommen
  • zusammen veranlagt
  • keine PV-Anlage



Ergebnis:

Das Finanzamt erhält in den nächsten 20 Jahren 1.430.000 € (1,43 Mio. EUR) Einkommensteuer von Ihnen.

BEISPIEL 2


Parameter:


  • 200.000 € zu versteuerndes Einkommen
  • zusammen veranlagt
  • PV-Anlage 150.000 €
  • IAB 150.000 €
  • kein Kredit


Spalte A:

Die Darstellung der ersten 20 Jahre.



Spalte B.

Informationen zur Handhabung des Investitionsabzugsbetrages.



Spalte C:

Jahreszahlen.



Spalte D:

Ihr normales zu versteuerndes Einkommen.



Spalte E:

Die Abschreibung Ihrer PV-Anlage.

Im Jahr vor dem Kauf verwenden wir 50% des IAB (also 75,000 €), um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu verringern (wie in Schritt 1 auf dieser Seite erklärt).

Im Jahr des Kaufes verwenden wir 10% des IAB (also 15.000 €), um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu verringern (wie in Schritt 4 auf dieser Seite erklärt).

Somit haben wir jetzt 60% der Investitionshöhe abgeschrieben.

Die restlichen 40% werden auf 20 Jahre abgeschrieben.

In den Jahren 1 - 5 etwas mehr (3.750 €).

In den Jahren 6 - 20 etwas weniger (2.750 €).


75.000 € PLUS 15.000 € PLUS 18.750 € (5x 3750 €) PLUS 41.250 € (15x 2750 €) = 150.000 €.

Der IAB ist nach 20 Jahren also vollständig genutzt.



Spalte F:


Ihr durch die Abschreibung aus Spalte E verringertes zu versteuerndes Einkommen.



Spalte G:


Die Steuerlast, die durch Ihre tatsächliche berufliche Tätigkeit entsteht.

Die Werte können in den öffentlich einsehbaren Steuertabellen abgelesen werden (oder hier > herunterladen).


Insgesamt erhält das Finanzamt durch Ihre tatsächliche berufliche Tätigkeit also nur 1.300.000 € anstatt 1.430.000 €, im Vergleich dazu wenn Sie keine PV-Anlage gekauft hätten.



Spalte H:


Der Umsatz, den die Anlage erwirtschaftet.

Natürlich scheint die Sonne jedes Jahr etwas mehr oder weniger. Wir rechnen immer grob mit einem Durchschnitt von 6% Rendite auf den Anlagenwert.

6% von 150.000 € PV-Anlage = 9.000 € jährliche Einnahmen durch den verkauften Strom.



Spalte I:


Es entstehen Kosten für Versicherung, Wartung, Reinigung und Verwaltung der PV-Anlage.

Die Kosten sind kein fester Eurowert, sondern betragen 1% des Anlagenwertes.

1% von 150.000 € PV-Anlage = 1.500 € jährliche Kosten.



Spalte J:


In diesem Beispiel 2 wird die PV-Anlage ohne Kredit gekauft, sodass keine Zinsen entstehen.

Die Spalte J ist nur deswegen aufgelistet, damit Sie es besser mit Beispiel 3 vergleichen können.



Spalte K:


Der Gewinn der Anlage in dem jeweiligen Jahr ergibt sich aus dem Umsatz (Spalte H) minus der Kosten (spalte I).

Insgesamt macht die Anlage auf 20 Jahre gesehen 150.000 € Gewinn.



Spalte L:


Den Gewinn aus Spalte K müssen wir natürlich zu Ihrem durch die Abschreibung verringertem zu versteuernden Einkommen (Spalte F) hinzurechnen.

Spalte L ist also Spalte F PLUS Spalte K.



Spalte M:


Ihre tatsächliche Steuerlast in dem jeweiligen Jahr wird wieder aus der bekannten Steuertabelle abgelesen.

Vergleichen Sie Spalte M gerne mit der rechten Spalte aus Beispiel 1.

Zwar zahlen Sie ab dem zweiten Jahr ein kleines bisschen Mehr Steuern. Aber die Steuerersparnis aus den beiden vorherigen Steuererklärungen ist so hoch, dass Sie insgesamt 60.000 € weniger Steuern zahlen.




Ergebnis:

Das Finanzamt erhält in den nächsten 20 Jahren 60.000 € weniger Einkommensteuer von Ihnen (1.430.000 EUR minus 1.370.000 €) und Sie haben einen abbezahlten Vermögenswert, der Ihnen jeden Monat verlässliche Einnahmen einbringt, für die Sie selbst nicht arbeiten müssen.


Falls Ihre Anlage viel viel viel viel viel mehr Umsatz machen sollte und der Strom zu einem noch viel viel viel höheren Preis verkauft wird, als in den Annahmen angenommen, kann es natürlich passieren, dass Ihre PV-Anlage viel viel mehr Gewinn macht (den Sie dann natürlich auch versteuern müssen), sodass das Finanzamt in den dargestellen 20 Jahren MEHR Steuern von Ihnen erhalten wird, im Vergleich wenn Sie keine PV-Anlage gekauft hätten.

Das ist aber gar nicht schlimm. Denn diese zusätzliche Steuerlast zahlen Sie ja nicht aus Ihrem normalen Job (sodass Ihr Netto geringer wäre), sondern diese zusätzliche Steuerlast zahlt ja die PV-Anlage selber! Von den Stromerlösen muss halt ein kleiner Teil an Steuern ans Finanzamt abgeführt werden.

Das Finanzamt nimmt Ihnen also nur ein kleines Bisschen von etwas weg, was Sie sonst sowieso nicht gehabt hätten.

Der Großteil der Erträge vom verkauften Stromes bleibt selbstverständlich bei Ihnen und erhöht Ihr Vermögen.

Schritt 5: Ihre Sonnen-Rente


EEG



Entwicklung des Strompreises von 2000 bis 2023, von ca. 15 Cent je kWh auf ca. 38 Cent je kWh.

Achten Sie auf das rote Karo (Strompreis, den die Haushalte zahlen).


Und stellen Sie sich selbst die Frage, in welche Richtung es wohl in den nächsten 20 oder 30 oder 40 Jahren mit der Strompreisentwicklung geht und ob wir in den nächsten 20 oder 30 oder 40 Jahren eher mehr oder eher weniger Strom benötigen... (Chat-GPT, Smart-Phohes, Smart-Uhren, Maschinen, E-Autos, etc.)

Wäre es dann nicht schön, wenn Sie ein eigenes kleines Photovoltaik-Stromkraftwerk hätten und sich auf der Seite der Stromanbieter befinden würden?


Quelle: Fraunhofer Institut Bericht "Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland", Fassung 01.03.2023, Seite 19. Bericht hier > abrufbar.

Lohnt sich das?


Frage nach ETW mit 17 Jahren Kredit




was wäre Alternative? Steuern ans Finanzamt zahlen?



tausende Investoren haben dieses Konzept bereits umgesetzt.

Millionen Menschen in Deutschland haben dieses Konzept im ganz kleinen Stil bereits auf eigenem Dach umgesetzt.

Haben sich Millionen Bürger geirrt?

Viele Ihrer Freunde und Bekannte haben genau dieses Konzept doch bereits im kleinen Stil umgesetzt: Sie haben einen kleinen Kredit aufgenommen, sich eine PV-Anlage für ihr eigenes Dach gekauft, und den Kredit für diese PV-Anlage bezahlt jetzt das „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ ab. Haben sich all diese Menschen geirrt? Der einzige Unterschied ist, dass deren PV-Anlagen auf ihren eigenen Dächern stehen. Aber ob diese Anlagen auf dem eigenen Dach stehen oder ob sie auf einem fremden Dach stehen und Sie als Inhaber der Anlage eine Eintragung im Grundbuch in Abteilung II haben und das Dach nutzen dürfen: Das macht im Endeffekt keinen Unterschied.




Sie kaufen sich eine Maschine. Eine PV-Anlage ist nichts anderes, als eine Maschine. Sie kaufen hier keine Kapitalanlage. Sie kaufen hier keinen geschlossenen Fonds von irgendwelchen Schiffscontainern. Sie kaufen sich keine undurchsichtige Beteiligung an einem Einkaufszentrum. Sie sind nicht an einem millionenschweren Windpark beteiligt und haben nicht einfach nur eine nutzlose Urkunde in der Hand und wissen dann im Zweifel nicht, wie Sie an Ihr Geld kommen.
Wir sprechen hier nicht um eine Kapitalanlage. Sie erwerben Realeigentum.
Sie kaufen sich eine Maschine.


Der Kaufpreis dieser Maschine führt über eine Abschreibung dazu, dass Sie eine fünfstellige Steuerrückerstattung für die gezahlten Steuern aus dem Vorjahr erhalten. Das ist schon mal gut.



Dann passiert ca. 17 Jahre nichts, weil die monatlichen Stromerlöse die Finanzierung tilgen.

Ca. ab dem 18. Jahr freuen Sie sich über passive Einnahmen (also eine zusätzliche Rente), für die Sie nie etwas selbst bezahlt haben.







7 gute Gründe


1.Direktinvestition in einen realen Sachwert. Kein Fonds, keine zwischengeschaltete Gesellschaft, kein Nachrangdarlehen, keine komplizierte Konstruktion o.ä. 

2.Ausgereifte Technik, die 40 – 50 Jahre hält.

3.Baupreise „all-time-low“

4.20 Jahre Strompreisgarantie. Mehrerlös durch Stromvermarktung für höhere Rendite

5.Sehr flexible Abschreibung. Käufer bindet unter dem Strich kaum eigenes Kapital

6.Reduzierung der „Hypotheken“ an unsere Kinder

7.Hervorragende wirtschaftliche Planbarkeit: Sehr langfristige Verträge, sehr lange Gewährleistungszeiten und Leistungsgarantien, schlüsselfertige Errichtung, versichert, verwaltet, keine Arbeit, keine „Experimente“ und: Die Sonne ist zuverlässig 



Menschen, die keine Ahnung haben sagen

"Die Investition in eine Photovoltaik-Anlage lohnt sich heute nicht mehr!"

Die Investition in eine Photovoltaikanlage lohnt sich heute noch deutlich mehr, als früher.

Und das lässt sich auch ganz einfach durch die 4 Fakten in dem Video beweisen:

FAQs

Sie haben eine Frage? Unabhängigkeit bedeut auch, dass wir transparent über alle Themen sprechen können.

Alle Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in den beiden FAQ-Bereichen


  1. Photovoltaik-Anlage
  2. Finanzen (Rendite, Finanzierung, Steuern)
  3. sonstige Fragen



1. Photovoltaik-Anlage

  • Wie lange produziert eine PV-Anlage Strom?


    Moderne PV-Anlagen haben eine Lebenserwartung von 40 Jahren oder länger.

    Somit erhalten Sie über einen extrem langen Zeitraum verlässliche Erträge durch den Verkauf des Stromes.


    Die älteste noch arbeitende PV-Anlage in Deutschland steht auf dem Dach der Uni-Oldenburg. Sie wurde 1976 errichtet, also vor rund 50 Jahren.


    Unter folgendem Link > finden Sie einen Bericht zu genau dieser PV-Anlage der Uni-Oldenburg.

    Bitte beachten Sie, dass der Bericht aus 2011 stammt und somit die angegebenen Jahreswerte bereits deutlich überschritten sind. Was ja nochmal erst recht für die lange Lebenserwartung einer PV-Anlage spricht.

    Das Ergebnis: Da es bei PV-Modulen keine Mechanik gibt (im Gegensatz zu einer Presse oder einer Drehbank), ist der Verschließ so gering, dass die PV-Anlage zum untersuchten Zeitpunkt immer noch 96 % der Leistung erbrachte, wie am ersten Tag (S. 6, Tabelle, oberste Zeile, Werte prozentual ins Verhältnis gesetzt 9,9 Watt zu 10,3 Watt = 96%).


    Zitat Fraunhofer Institut Bericht "Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland", Fassung 01.03.2023, Seite 42, Punkt 15.2.:

    "Waferbasierte PV-Module altern so langsam, dass es eine Herausforderung für die Wissenschaft darstellt, Leistungsverluste überhaupt nachzuweisen."

    Bericht hier > abrufbar.


    Unsere Meinung: Wenn Sie Ihr Geld in etwas investieren, dass 50 Jahre später immer noch 96% von dem liefert wie am ersten Tag, dann ist das grundsätzlich erst mal eine interessante Investition, mit der Sie sich ernsthaft beschäftigen sollten.



  • Liefert Photovoltaik relevante Beiträge zur Stromversorgung?


    Ja.

    Im Jahr 2022 deckte Photovoltaik 11% des Strombedarfs in Deutschland.

    Alle erneuerbaren Energien zusammen (z.B. Windkraft, Wasserkraft, Solarthermie) kamen auf 46%.


    Spannend ist auch die positive Entwicklung:

    2018: 7,2% PV (39% gesamt)

    2019: 8,7% PV (43% gesamt)

    2020: 9,3% PV (46% gesamt)

    2021: 10,2% PV (46% gesamt)

    2022: 11% PV (46% gesamt)


    Quelle: Fraunhofer Institut Bericht "Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland", Fassung 01.03.2023, Seite 6, Punkt 3.

    Bericht hier > abrufbar.


    Photovoltaik wird immer bedeutsamer, während andere erneuerbare Energien stagnieren oder sogar zurückgehen. Nur so ist zu erklären, dass der Gesamtwert der erneuerbaren Energien gleich bleibt, während PV im Anteil dazugewinnt.

    Sie investieren also in einen Trend, der auf dem Vormarsch ist.


    An sonnigen Werktagen kann PV-Strom zeitweise bis zu 66% unseres momentanen Stromverbrauchs abdecken. An Sonn- und Feiertage sogar bis zu 80% (da am Wochenende die Maschinen in der Produktion still stehen und weniger Strom gebraucht wird).

    Sie arbeiten somit mit an der Energiewende!



  • Ich habe Angst vor dem schnellen technischen Fortschritt in diesem Bereich. Was ist, wenn es in 5 oder 10 Jahren viel bessere PV-Anlagen gibt und meine Anlage Platz machen muss? Gibt es grundsätzlich genügend Flächen?


    Darüber müssen Sie sich keine Gedanken machen.


    1. Sie haben ja einen laufenden Pachtvertrag und dürfen die Fläche für die Dauer des Pachtvertrages nutzen. Punkt. Niemand darf Ihre PV-Anlage dort abbauen und eine moderne aufstellen. Sie haben das Nutzungsrecht.

    Der Pachtvertrag läuft in der Regel 25 Jahre mit 2x einseitige Verlängerungsoption von je 5 Jahren.

    Einseitig bedeutet, dass Sie die Entscheidung treffen dürfen, ob der Pachtvertrag verlängert wird.

    Unabhängig von irgendeinem technischen Fortschritt dürfen Sie die Fläche für die Erzeugung von Strom für 35 Jahre nutzen, wenn Sie möchten.

    Es gibt gar keine gesetzliche Grundlage dafür, dass Ihre funktionierende PV-Anlage für eine neuere Platz machen muss.



    2. Solange es genügend andere Flächen für diese "viel moderneren" PV-Anlagen gibt, ist der gesamte Gedanke sowieso überflüssig.

    Bis zum 30.01.2023 gab es genügend Flächen (z.B. geeignete Dächer), sodass es noch ca. 110 bis 150 Jahre gedauert hätte, bis all diese Flächen "besetzt" gewesen wären. Erst ab dann hätte man auch nur ansatzweise in Erwägung ziehen müssen, noch funktionierende Anlagen abzubauen und durch effektivere zu ersetzen.

    Aber spätestens seit dem 31.01.2023 müssen wir uns über verfügbare Flächen keine Gedanken mehr machen:

    Auf den Flächen 40 Meter rechts und links neben Autobahnen dürfen normalerweise keine Hochbauten errichtet werden. PV-Anlagen auf Freiflächen gehörten bisher auch dazu. Aber "Aufgrund der Änderung des § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien jedoch im überragenden öffentlichen Interesse."

    Zu Deutsch: Der Staat will mehr PV-Anlagen und hat viele Hürden beseitigt.

    Quelle: Fernstraßen-Bundesamt hier >.


    Atomkraftwerke sind mittlerweile in der 5. Generation (Generation 1, Generation 2, Generation 3, Generation 3+, Generation 4).

    Wir haben noch nie gesehen, dass ein funktionierendes Atomkraftwerk der Stufe 1 abgebaut wird, weil es für ein neueres Platz machen muss, das dann 2 km entfernt aufgebaut wird.



    PV-Anlagen sind ein MEGATREND!

    Selbst der Staat ist jetzt komplett auf unserer Seite und ebnet den Weg z.B, durch Ihren riesengroßen Steuervorteil oder auch das jetzt vereinfachte Genehmigungsverfahren rechts und links neben Autobahnen (und wir wagen zu prognostizieren: rechts und links neben Schienen wird nicht mehr lange auf sich warten lassen).


    Übrigens: Bei PV-Anlagen bis zu einer bestimmten Größe (30 kWp) hat der Staat entschieden, dass die MwSt. auf den Kaufpreis entfällt. Sie erhalten also so gesehen einen Rabatt von 19%.

    Auch wenn diese Förderung leider nicht auf unser Konzept zutrifft (weil die Anlagen weit über dieser Grenze sind), ist dies trotzdem ein weiterer Nachweis darüber, wo die Reise hingeht. Der Staat tut was er kann, um PV-Anlagen noch mehr zu fördern für noch mehr Photovoltaik in Deutschland.

    Investieren Sie jetzt!



  • Wie hoch ist der Verschleiß? Werden meine Einnahmen mit der Zeit kleiner?

    folgt

  • Was passiert, wenn es stark hagelt / wie ist die PV-Anlage versichert?


    Ihre Photovoltaikanlage wird gegen alle Eventuallitäten versichert.


    Dazu gibt es - ähnlich wie bei Ihrem Auto - eine Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung.


    Die Betriebshaftpflichtversicherung (wie beim Auto die Haftpflichtversicherung) schützt Sie vor den möglichen finanziellen Folgen durch den Betrieb und das bloße Vorhandensein Ihrer PV-Anlage, wenn sie einen Dritten schädigen.


    Die Allgefahrenversicherung (wie beim Auto die Vollkaskoversicherung) deckt Ihre PV-Anlage gegen Schäden ab wie Feuer, Sturm, Diebstahl und alles woran Sie denken könnten.

    Selbst Ertragsausfall ist versichert. Z.B. dann, wenn es einen technischen Fehler gibt (wobei dafür in erster Linie eigentlich die Betriebshaftpflicht-Versicherung des Herstellers der Module aufkommt), oder eben auch wenn die Sonne mal deutlich weniger scheinen wird. Es gibt da eine Untergrenze, die unterschritten werden muss und bis zu dieser Grenze zahlt die Versicherung Ihre entgangenen Verkaufserlöse.



    Unabhängig davon geht eine PV-Anlage nicht gleich davon kaputt, nur weil es mal ein bisschen hagelt. Ein schräges Dachfenster von einer Dachgeschosswohnung geht ja auch nicht ständig durch Hagel kaputt. Auf den PV-Anlagen liegen die gleichen Scheiben, wie bei einem Fenster.



  • Gibt es eine Gewährleistung auf die Module vom Hersteller?

    folgt


  • Was passiert, wenn der Installateur während der Errichtung insolvent geht und die Anlage noch nicht fertig ist aber schon halb von mir bezahlt wurde?


    Sie bezahlen die PV-Anlage nicht nach Baufortschritt (wie Sie es vielleicht vom Neubau einer noch zu errichtenden Immobilie kennen).

    Sondern Sie bekommen eine komplett fertige, von einem Sachverständigen abgenommene und mit Anlagenzertifikat beim örtlichen Netzbetreiber angefragte PV-Anlage und zahlen erst, wenn alles fertig ist.

    Wenn Sie ein Auto bestellen und es neu für Sie gebaut wird, bezahlen Sie ja auch nicht nach Baufortschritt wo sich das Auto gerade auf dem Fließband befindet, sondern Sie bezahlen ganz am Ende einfach 100% der Rechnung.

    Genau so ist es hier auch.



  • Ich setzte mich aktuell sehr stark mit Investitionsmöglichkeiten auseinander. Vor Kurzem habe ich das Konzept "vermietete Immobilie als Kapitalanlage" kennengelernt. Jetzt kann ich mich nicht zwischen diesen beiden Möglichkeiten entscheiden.


    Wenn Sie sich nicht entscheiden können, dann wäre unser Tipp, dass Sie sich für unser Konzept entscheiden sollten.


    Viele unserer Interessenten haben bereits ein Investmentdepot und einige vermietete Immobilien.

    Anstatt jetzt noch den nächsten Investment-Sparplan zu starten, oder die nächste Immobilie zu kaufen, sollte man sein Portfolio lieber streuen und in eine PV-Anlage investieren.


    Unter folgendem Link >  finden Sie eine Gegenüberstellung zwischen PV-Anlage und vermietete Immobilie.



  • Wie oft wird meine PV-Anlage gereinigt? Verschmutzen PV-Module?


    Zitat Fraunhofer Institut Bericht "Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland", Fassung 01.03.2023, Seite 43, Punkt 15.3.:

    "Verschmutzen PV-Module?

    "Ja.

    In vielen Fällen bleiben die dadurch verursachten Ertragseinbußen während der Betriebsdauer überschaubar. Problematische Ablagerungen können entstehen durch lokale Effekte wie Laubabwurf, Vogelkot, Staub von Baustellen oder aus der Landwirtschaft, Ruß aus nahen Schornsteinen, durch regionale Effekte wie Pollenflug oder überregionale Effekte wie Saharastaub-Ereignisse. Intensiver Regen wird die Module größtenteils wieder reinigen,[...]."

    Bericht hier > abrufbar.


    Ihre PV-Anlage wird über eine App 24/7 überwacht. Auch Sie selbst haben Zugang zu dieser App und den Daten.

    Sollte festgestellt werden, dass es ungewöhnliche hohe Einbußen in der Stromproduktion an einem Tag gibt, wird der Sache umgehend auf den Grund gegangen.

    Im Normalfall werden die Anlagen 1 - 2 mal pro Jahr gereinigt.



2. Finanzen (Rendite, Finanzierung, Steuern)

  • Das ist ja alles viel zu schön um wahr zu sein! Das kann alles nicht sein! Wenn das so wäre, dann würden das ja alle machen! Und dann müsste der Staat jedem 45.000 € an Steuern zurückzahlen! Wie soll das bitte funktionieren?!


    Lesen Sie sich bitte aufmerksam und mit voller Konzentration ohne Ablenkung nochmal hier > den Schritt 1 "Ihre Steuerrückerstattung" durch.



  • Der garantierte Vergütungssatz über das EEG ist doch mittlerweile so gering, dass ich nur ein paar Cent für die kWh Strom erhalte! Mein Kollege, der vor 10 Jahren eine PV-Anlage auf sein Haus gebaut hat sagt, es lohnt sich heute nicht mehr!


    Dass die garantierte Einspeisevergütung immer geringer wird ist zwar korrekt, aber gleichzeitig auch irrelevant.


    Denn die Preise für PV-Module sind seit 2006 danke technologischem Fortschritt um über 75% gefallen. Quelle: Fraunhofer Institut Bericht "Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland", Fassung 01.03.2023, Seite 8 und 9, Punkt 4.1.:

    Bericht hier > abrufbar.

    Heißt: entweder müssen Sie nur noch ein Viertel von dem bezahlen, was Sie früher für die gleiche Menge an PV-Modulen bezahlen mussten (100%), weil der Preis so drastisch gefallen ist, oder Sie bezahlen die vollen 100% und bekommen dann aber auch eine 4x so große PV-Anlage. Logisch.


    Es stimmt zwar, dass die Einspeisevergütung von 46 Cent je kWh (2007) auf 10 Cent je kWh (2023) gefallen ist und Sie somit weniger für den verkauften Strom erhalten.

    Wenn Ihre Investitionskosten aber ja nur ein Viertel betragen oder wenn Sie die 4-fache Menge an Strom erzeugen (wahrscheinlich sogar mehr als die 4-fache Menge, weil heutige Anlagen effizienter sind, als Anlagen von 2007), weil sie eine 4x so große Anlage haben, spüren Sie die Absenkung der Einspeisevergütung nicht.



    Außerdem enthalten unsere Konzepte zwei weitere Mehrwerte:

    • Verkauf des produzierten Stromes über die "Strombörse" EEX.
    • Direktvermarktung des Stromes an umliegende Industriefirmen mit langlaufenden Stromabnahmeverträgen (5 - 10 Jahre) und somit langfristig planbaren Erträgen. Darüber freut sich dann auch die Bank, die dadurch die Finanzierung sehr sehr gerne anbietet.

    Obwohl die garantierte Einspeisevergütung z.B. bei 10 Cent liegt, nutzen wir diese Einspeisevergütung gar nicht, sondern verkaufen den Strom über die Direktvermarktung zu z.B. 12 oder 14 oder 17 Cent je kWh.


    Unsere Kunden freuten sich im Jahr 2022 durch die gestiegenen Stromkosten (haben Sie privat vielleicht selbst mitbekommen) über einen durchschnittlichen Verkaufspreis des sauberen Stromes von 21 Cent je kWh, obwohl die garantierte Einspeisevergütung über das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) nur 10 Cent pro kWh betrug.

    Damit war die geplante Rendite (mit der auch unsere Wirtschaftlichkeitsberechnungen sehr konservativ ausgewiesen werden) um das doppelte gestiegen.

    Lassen Sie sich von niemandem erzählen (der irgendwann mal in eine PV-Anlage investiert hat aber seitdem nicht mehr auf dem neusten Stand ist), die Investition in eine PV-Anlage würde sich heute nicht mehr lohnen. Es lohnt sich heute mehr als je zuvor.



  • Wie viel Cent pro kWh bekomme ich für den verkauften Strom?

    folgt


  • Was passiert, wenn der Staat plötzlich entscheidet, dass die garantierte Einspeisevergütung (EEG-Umlage) wegfällt? Zu welchem Preis wird mein Strom dann in den ersten 20 Jahren abgekauft?

    Folgt

  • Zu welchem Preis wird der Strom nach 20 Jahren abgekauft?

    folgt

  • Es gibt immer wieder Energieversorgungsunternehmen, die Insolvenz anmelden, sodass Stromabnehmer sich einen neuen Energieversorger suchen müssen. Wer nimmt mir den Strom meiner PV-Anlage ab, wenn der örtliche Stromversorger (der für meine PV-Anlage zuständig ist) Insolvenz anmelden muss?

    Describe the item or answer the question so that site visitors who are interested get more information. You can emphasize this text with bullets, italics or bold, and add links.
  • Was passiert, wenn ein hoher Baum genau vor meiner PV-Anlage steht? Dann habe ich doch viel weniger Rendite!


    Lieber Interessent... Sie arbeiten hier mit Profis zusammen.


    Gehen wir den Vorgang ein mal durch:

    Ein Bauer meldet sich bei uns, weil ein befreundeter Bauer dieses Konzept bei dessen Hof auf den entsprechenden Dächern der Gebäude umgesetzt hat und möchte uns wie sein Kollege auch seine Dächer zur Verfügung stellen. Bzw. wir gehen aktiv auf den Bauern zu und fragen ihn, ob er nicht mit seinen eh schon vorhandenen Dächern Geld verdienen will und diese Dächer verpachten möchte.

    Wir vereinbaren einen Termin und schauen uns den Hof und die Gebäude an. Die Größe der Dächer, die Statik, die Ausrichtung und Neigung der Dächer etc.

    Und dann stellen wir fest, dass dort ein wunderbar geeignetes längliches Gebäude steht, dessen Dach genau die richtige Ausrichtung hat. Nur leider läuft 4 Meter neben dem Gebäude parallel der Wald mit hohen Bäumen entlang, sodass das Dach den halben Tag im Schatten steht.

    Was denken Sie, machen wir dann?


    Ein Baum wächst ja nicht über Nacht. Wenn dort ein hoher Baum steht, genau da, wo die Anlage hingebaut werden würde, dann wird dort gar nicht erst eine Anlage gebaut, die Sie somit auch nicht vorgestellt bekommen und somit auch nicht kaufen können.



  • Mit welcher Rendite kann ich rechnen / welche regelmäßigen Kosten gibt es, die meine Rendite mindern?


    Da der sauber erzeugte Strom nicht mehr über die garantierte Einspeisevergütung (EEG) abgerechnet wird, weil der Vergütungssatz mittlerweile viel zu gering ist, wird der Strom an die Strombörse "EEX" verkauft, sowie an umliegende Industriefirmen verkauft, mit denen langlaufende Stromabnahmeverträge (5-10 Jahre) vereinbart wurden.


    Der über diese beiden Wege erzielte Verkaufspreis entspricht in Verbindung mit einem ganz normalen "Sonnenjahr", in dem die Sonne ganz normal scheint, einer Rendite bezogen auf Ihre Investitionssumme von 7% brutto vor Kosten.

    Es fallen noch Kosten von ca. 1% an (Versicherung, Wartung, Reinigung, Verwaltung), sodass Ihre Nettorendite 6% beträgt.

    Damit sich jemand um die Kommunikation mit der Versicherung oder um die Organisation der Reinigung kümmern kann, muss ein Verwaltungsvertrag geschlossen werden. Eine eigenständige Verwaltung durch Sie nur für Ihre PV-Anlage ist nicht möglich.


    Freuen können Sie sich natürlich immer dann, wenn der Strompreis steigt, denn dann steigt logischerweise auch der Verkaufspreis, mit dem Ihr Strom angeboten wird.

    Unsere Kunden freuten sich so beispielsweise im Jahr 2022 aufgrund der gestiegenen Strompreise um eine Steigerung des Verkaufspreises von durchschnittlich 12 Cent je kWh auf 21 Cent je kWh, was fast einer Verdopplung der Rendite entsprach.



  • Ich möchte mir das Geld für den Verwalter sparen. Ist das möglich?

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  • Wie ist gewährleistet, dass die prognostizierten jährlichen Erträge auch wirklich eintreten?

    folgt pv-sol

  • Was passiert, wenn die Sonne in einem Jahr mal viel weniger scheint und somit dann auch deutlich weniger Strom erzeugt wird und weniger Strom verkauft werden kann?


    Darüber brauchen Sie sich aus 2 Gründen keine Gedanken zu machen:


    1. Die Sonne scheint jedes Jahr plus minus ein paar Prozentpunkte mal etwas mehr und mal etwas weniger. Es ist nur ein "Gefühl" für uns Menschen, dass wir sagen "oh, also diesen Sommer / diesen Monat hatten wir aber wirklich nicht so viel von der Sonne". Aber auf einen so langen Zeitraum von 365 Tagen betrachtet, gleicht sich alles mehr oder weniger wieder aus.

    Und nicht nur dass es sich auf die Zeit innerhalb eines Jahres angleicht. Sondern auf eine Lebensdauer Ihrer PV-Anlage von 40 Jahren oder mehr natürlich erst recht. Ja, Sie werden Jahre dabei haben, da scheint die Sonne etwas weniger als im Jahr davor und Sie werden Jahre dabei haben, da scheint die Sonne etwas mehr als im Jahr davor.


    2. Trotzdem denken wir natürlich an unsere Investoren und daran, dass sich das Konzept lohnen soll. Auch bei unvorhergesehenen Ereignissen wenns ganz schlimm kommt.

    Daher haben wir in Zusammenarbeit mit den Versicherungsgesellschaften ein Produkt entwickelt, bei dem sogar "Ertragsausfall" mitversichert ist. Z.B. dann, wenn es einen technischen Fehler gibt (wobei dafür in erster Linie eigentlich die Betriebshaftpflicht-Versicherung des Herstellers der Module aufkommt), oder eben auch wenn die Sonne mal deutlich weniger scheinen wird. Es gibt da eine Untergrenze, die unterschritten werden muss und bis zu dieser Grenze zahlt die Versicherung Ihre entgangenen Verkaufserlöse.



    Übrigens:

    Wussten Sie, dass die 6 Monate April, Mai, Juni, Juli und September für ca. 70% des Ertrags bei einer PV-Anlage verantwortlich sind (im Breitengrad auf dem Deutschland liegt)?

    Die anderen 6 Monate im Jahr (Oktober bis März) bringen nur 30%.



  • Wie hoch ist der Verschleiß? Werden meine Einnahmen mit der Zeit geringer?

    folgt

  • Wenn das ja so ein tolles Konzept ist, wieso hat mir mein Steuerberater denn noch nie davon erzählt?


    Es ist einem Menschen erlaubt, dass er auch mal etwas NICHT weiß.

    Heißt übersetzt: Verabschieden Sie sich von dem Gedanken, dass Ihr Steuerberater alles weiß und jedes Konzept mit allen zusätzlichen Themen, die das jeweilige Konzept beinhaltet, kennt.

    PV-Anlage, deren Funktionsweise, wie sie versichert sind, wie lange sie halten, grundlegende Regelungen für die Einspeisung ins Stromnetz, was da alles zu beachten ist... das ist eine völlige andere Branche, über die Ihr Steuerberater nichts weiß.

    "Aber das heißt umgekehrt ja auch, dass Steuern für SIE eine völlig andere Branche ist, über die SIE nichts wissen!"

    Wir verstehen diesen Gedanken. Das Thema Steuern ist bei unserem Konzept aber so leicht, dass selbst ein Azubi zum Steuerberater dieses Konzept in seiner ersten Ausbildungswoche verstehen würde.

    "Ja aber ich dachte mein Steuerberater hätte das Ziel, dass ich möglichst wenig Steuern zahle und kommt von alleine mit Ideen auf mich zu!"

    Ja... was möchten Sie jetzt hören? Manchmal ist etwas theoretisch so und so geplant und sieht in der Praxis aber dann etwas anders aus.

    Sein Sie doch froh, dass Sie jetzt durch uns davon erfahren haben.

    Gerne arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater im Team zusammen und setzen das Konzept für Sie um.


    Dieses Konzept ist eine Kombination aus


    • ein kleines bisschen Steuerrecht
    • Vertragsrecht
    • Gewerberecht
    • Investitionsrecht
    • Betriebsrecht
    • etc.

    Dieses ausgearbeitete Konzept fällt unter die Kategorie "Elitäres Wissen".

    Seien Sie froh, dass Sie wie auch immer an dieses Wissen geraten sind, denn dieses Wissen kann lebensverändernd für Sie sein:

    Wenn Sie unser Konzept alle 2 oder 3 Jahre umsetzen und in z.B. 22 Jahren dann 3 vollständig abbezahlte PV-Anlagen besitzen, die Ihnen jeweils 500 € zusätzliche Einnahmen im Monat bringen (als0 1.500 € jeden Monat), dann können Sie Ihre Stundenanzahl verringern, früher in Rente gehen, etc.

    Sie können dann ein anderes Leben führen, im Vergleich dazu, wenn sie keine 3 abbezahlten PV-Anlagen hätten.

    Mit der Frage "Warum hat mir mein Steuerberater denn noch nie davon erzählt?" sagen Sie ja beinahe, dass Sie Ihren Lebensweg in die Hände anderer legen und darauf hoffen, die richtigen Informationen zugetragen zu bekommen, anstatt der eigene Architekt Ihres Lebens zu sein.


    Ihr Steuerberater ist nicht verantwortlich für den Verlauf Ihres Lebens.

    Ihr Steuerberater ist dafür verantwortlich, dass Steuern richtig veranlagt und festgesetzt werden.

    Was ist die größte Ausgabe in unserem Leben? Richtig: Steuern. Nicht Miete. Nicht Lebenshaltung. Nicht Freizeit. Sondern Steuern.

    Wenn Sie diese größte Ausgabe in Ihrem Leben verringern möchten und mehr Vermögen haben möchten, dann müssen SIE sich darum kümmern.


    Leider gestaltet sich unser  freundschaftliches Angebot mit Steuerberatern zusammenzuarbeiten manchmal schwierig:

    Bei einem fertigen Steuerberater (der sich vielleicht auch in seiner Ehre verletzt fühlt oder Sie "schützen" will, wenn Sie plötzlich ganz euphorisch von einer Möglichkeit erzählen, wie Sie 40.000 € vom Finanzamt überwiesen bekommen und der das auf jeden Fall als Rudelführer absegnen will) stoßen wir von vornherein, ohne dass er uns kennt, oder dass er die Firma kennt, ohne dass er Infos zu unserem Konzept hat, auf Gegenwehr.

    Wir führen regelmäßig Gespräche mit den Steuerberatern unserer Investoren (weil die Investoren noch deren Meinung haben möchten) und Sie können sich nicht vorstellen, was für krasse Falschaussagen und Fehlmeinungen wir regelmäßig zum Thema PV-Anlagen und unserem Konzept hören.

    Dass PV-Anlagen nur 15-25 Jahre halten würden.

    Dass der Steuervorteil zurückgezahlt werden müsste. (Ist übrigens eine Falschberatung liebe Steuerberater. Achtung Haftungsfalle)

    Dass Banken ein Wirtschaftsgut, dass auf 20 Jahre abgeschrieben wird, niemals für die Laufzeit von 17 Jahren finanzieren würden, weil es ein zu hohes Risiko wäre.

    Und und und.

    Die Gründe, weshalb Ihr Steuerberater Ihnen dieses tolle Konzept noch nicht erklärt hat:


    • er kennt das gesamte Konzept nicht
    • er stellt seine persönliche Meinung (z.B. darüber, wie lange PV-Anlagen wirklich Strom für seinen Mandanten produzieren werden) über die Fakten
    • er hat mehr Mandanten, als er eigentlich aufnehmen wollte und hat somit keine Zeit, sich mit kreativen Konzepten auseinanderzusetzen, die nur zu 15% mit dem Thema Steuern zu tun haben und zu 85% mit Dingen, mit denen er sich nicht auskennt
    • und ganz ehrlich (ist jetzt wirklich nicht böse gemeint): Sie sind wahrscheinlich auch nicht zufällig sein größter Mandant, an dem er das meiste Geld verdient. Jetzt proaktiv individuell auf Sie zuzugehen lohnt sich für ihn nicht. Ist ja auch verständlich. Wäre zu viel Aufwand, sich erst die anderen 85% anzueignen.

    Auf der einen Seite ist es verständlich, dass ein Steuerberater etwas falsch einordnet. Denn er kennt durch seine große Berufserfahrung sehr viele verschiedene Konzepte, die auch alle anders steuerlich behandelt werden müssen und oft kommt es da zu Vermischungen.

    Was uns nur oft sehr traurig stimmt ist, mit welchem übertriebenen Selbstbewusstsein mancher Steuerberater dann in das Gespräch geht.

    Wir können alle Fakten belegen, z.B. dass PV-Anlagen deutlich länger als 15-25 Jahre halten oder z.B. dass wir täglich mit Banken diese Finanzierungen machen. Aber dennoch nimmt der Steuerberater diese Fakten nicht auf und tritt so auf, als wäre er derjenige, der uns jetzt erst noch prüfen müsste. Das ist auf Grundlage von solchen krassen falschen Annahmen natürlich schwierig...


    Dabei ist es genau anders rum: Wir müssen die Steuerberater erst fit machen und auf ein gewisses Level bringen. Wie soll er Ihnen vorher von diesem Konzept erzählen? Wenn sie dann durch unsere "Einarbeitung" auf diesem Level sind, können sie unser Konzept prüfen.

    Was aber gar keinen Sinn macht, denn: Wenn derjenige, der geprüft wird, denjenigen, der die Prüfung macht, vorher erst einarbeiten muss damit der Prüfende überhaupt genügend Informationen hat, dann ist die ganze Prüfung ja irgendwie quatsch.


    Vergessen Sie nicht: Wir beschäftigen uns jeden Tag 8 Stunden mit dem gesamten Konzept. Auch mit dem Thema Steuern zu unserem Konzept.

    Ihr Steuerberater hört davon jetzt zum ersten mal.

    Wir müssten Ihren Steuerberater erst noch einarbeiten.

    Wir haben nichts zu verbergen und gerne liefern wir transparent alle Nachweise.

    Aber erstens machen wir das nicht unter der Überschrift, dass wir jetzt geprüft werden, sondern unter der Überschrift, dass wir Ihrem Steuerberater etwas erklären, was es noch nicht kennt.

    Und zweitens können wir nicht verhindern, dass ein Steuerberater Dinge verwechselt und aufgrund dieser Verwechslung dann alle noch kommenden Informationen falsch einordnet und in einem völlig anderen Film ist.


    Effektive Steuergestaltung beruht zu weniger als 20% auf Steuerrecht und zu 80% auf anderen Rechtsgebieten wie z.B. Vertragsrecht oder Gewerberecht.

    In diesen Gebieten KANN Ihr Steuerberater nicht topfit auf dem Laufenden sein und kann somit die ihm zugesprochene Aufgabe der Steuergestaltung auch nicht übernehmen.


    Unsere Empfehlung an Sie lautet:

    Sprechen Sie nicht alleine mit Ihrem Steuerberater. Sonst haben wir stille Post und Sie wissen noch aus der Schule, wie das in die Hose geht.

    Sie können Ihrem Steuerberater das Konzept nicht erklären und die Gefahr ist sehr groß, dass Sie ohne es selbst mitzubekommen, ihm irgendeine Sache über unser Konzept erklären (weil Sie es sich so gemerkt haben und für Sie es auch völlig logisch ist) aber diese Erklärung für einen Fachmann, der viele verschiedenen Dinge kennt, sich dann so anhört wie ein ganz anderes Konzept. Ist ja dann noch nicht mal die Schuld des Steuerberaters. Wenn Sie sich alleine mit Ihrem Steuerberater unterhalten, dann unterhalten sich ja 2 Leute, die beide keine Ahnung haben.

    Gerne führen wir das Gespräch zu dritt, denn wir hören sofort anhand der Fragen und der halbwagen Aussagen des Steuerberaters, ob er gerade in eine falsche Richtung denkt.

    Für Sie hingegen hört sich das alles immer sehr schlau an, wenn Sie alleine mit Ihrem Steuerberater sprechen und dann hören "ahja okay, ja muss man noch mal gucken... weiß ich jetzt noch nicht, ob sich das für dich lohnt. Ich denke eher nicht. Außerdem müssen wir ja auch beachten nach Paragraph dies und das ist es ja so."

    Nein ist es nicht. Ihr Steuerberater ist gerade in einem anderen Film und denkt an ein ganz anderes Konzept. Bei dem das, worauf er da gerade etwas anspricht, sicherlich sogar zustimmen möge. Aber Sie erkennen diesen Unterschied nicht, weil das was der Steuerberater sagt für Sie erst mal total schlau klingt und auch so, als würde es auf unser Konzept zutreffen. Wir sollten das Gespräch zu dritt führen.



    Daher jetzt auch noch mal direkt an die Steuerberater:

    Wir haben nichts gegen Steuerberater. Wir wollen Sie nicht schlecht machen und wir wollen Ihnen auch nicht Ihre Mandanten klauen.

    Wir haben das gleiche Ziel wie Sie: Nämlich dass der Mandant weniger Steuern zahlt und mehr Vermögen hat.

    Wir sind von unserer Seite gerne bereit, als Team zusammenzuarbeiten und Ihnen wirklich ein sehr interessantes Konzept zu präsentieren und mit Ihnen und Ihrem Mandanten umzusetzen.

    Könnte dann übrigens auch interessant für andere Ihrer Mandanten sein. Z.B. für diejenigen, die eine Abfindung erhalten und dann in einem Jahr einen reisengroßen Gewinn haben.

    Fünftelregelung schön und gut... Aber die führt ja nur dazu, dass die Steuerspitzen in dem einen Jahr abgeschnitten werden, weil die Einnahme auf 5 Jahre verteilt wird. Unser Konzept für auch dazu, dass die Steuerspitzen abgeschnitten werden und zusätzlich baut der Mandant sich mit dem Geld des Finanzamtes einen weiteren Vermögenswert auf.


    Aber dazu ist es wichtig, dass Sie auch auf uns zukommen und akzeptieren, dass wir uns 8 Stunden jeden Tag mit dem Thema beschäftigen und auch was die Steuern bei Photovoltaik angeht, besser Bescheid wissen, als Sie.

    Leider sind viele Steuerberater dazu nicht bereit, weil sie sich das Hoheitsgebiet in Sachen Steuern in Deutschland zuschreiben. Dadurch wird alles "fremde" von vornherein mit der falschen Brille bewertet und nachweisebare Fakten werden vom Steuerberater völlig überheblich schlichtweg nicht angenommen.

    Daraus folgt die Empfehlung an den Mandanten, dass er das Konzept nicht umsetzen soll, was dazu führt, dass der Mandant 40.000 € zu viel Steuern zahlt, was dann einer Falschberatung gleichkommt.

    Davor möchten wir Sie schützen und erklären Ihnen bei bestehender Bereitschaft von Ihrer Seite uns offen zuzuhören jedes Detail.

    Aber nicht unter der Überschrift, dass Sie uns prüfen.



  • In welche Anlageklasse ist diese Geldanlage in die PV-Anlage einzuordnen?


    Bei dem Erwerb in eine eigene Photovoltaikanlage auf einem fremden Dach handelt es sich weder um einen Fonds, noch um einen geschlossenen Fonds, noch um eine Beteiligung, noch um eine Genossenschaft, etc., sondern um Realeigentum, das nur Ihnen allein gehört.


    Ähnlich wie beim Erwerb einer Eigentumswohnung gehört Ihnen diese Eigentumswohnung ganz alleine.


    Es gibt also auch keine Anlageklasse (z.B. 1-7), so wie Sie es vielleicht von einer Anlage in einen bestimmten Fonds (z.B. ETF) oder einer Anlage in eine Vermögensverwaltung kennen.


    Der Grund, weshalb es sich wie eine Geldanlage anfühlt ist der, dass ähnlich wie bei einem Tagesgeldkonto (Zinsen) oder bei einer Anlage in Aktien (Dividenden) die PV-Anlage durch den Verkauf des erzeugten sauberen Stromes dauerhafte Gewinne erzielt.

    Sie legen Ihr Geld aber nicht bei einer Finanzgesellschaft an und Sie legen es auch nicht indirekt in die Wirtschaft an (Investmentdepot), sondern Sie kaufen sich davon eine Maschine, zu der Sie hinfahren können, die Sie sehen können, die Sie anfassen können: nämlich Ihr eigenes kleines sauberes Stromkraftwerk in Form einer Photovoltaikanlage.



  • Mein Steuerberater sagt, dass ich den Steuervorteil aus dem ersten Jahr irgendwann wieder ans Finanzamt zurückzahlen muss und sich das Finanzamt dieses Geld zurückholt!


    IHR STEUERBERATER LIEGT FALSCH!


    Entweder haben Sie etwas falsch verstanden, weil Sie Laie sind.

    Oder Sie haben etwas falsch verstanden, weil Ihr Steuerberater es zu sehr aus der Sicht eines Fachidioten (positiv gemeint) erklärt hat und er nicht kontrolliert hat, wie die Infos bei Ihnen ankommen.

    Oder Ihr Steuerberater hat es tatsächlich so gemeint und sie haben es auch richtig aufgenommen. In dem Fall möchte Ihr Steuerberater Ihnen diese Aussage gerne einmal schriftlich per Mail mitteilen, denn dann hat er somit eine Falschberatung durchgeführt.


    Was Ihr Steuerberater eigentlich meint ist:

    Gehen wir jetzt in einem Beispiel davon aus, Sie haben 40.000 € vom Finanzamt überwiesen bekommen.

    Dieses Geld holt sich das Finanzamt niemals zurück! Lassen Sie sich nicht verunsichern.

    Gehen wir weiter davon aus, Sie verdienen Ihr Leben lang 100.000 € im Jahr und zahlen auf diese Einkünfte Steuern.

    Und gehen wir jetzt davon aus, Sie verdienen Ihr Leben lang 100.000 € im Jahr und investieren in eine PV-Anlage, die Ihnen jedes Jahr 6.000 € nach Kosten einbringt. Dann beträgt Ihr Einkommen natürlich Ihr Leben lang nicht 100.000 €, sondern 106.000 €, auf die Sie dann mehr Steuern zahlen müssen, als hätten Sie nur 100.000 € verdient (wenn Sie keine PV-Anlage hätten).

    Sagen wir, Sie müssen von den 6.000 € Einkünfte Ihrer PV-Anlage dann jedes Jahr 1.500 € an Steuern abführen.

    Dann würde es also 26 Jahre dauern, bis das Finanzamt die 40.000 € Steuerrückerstattung aus dem ersten Jahr wieder "zurück" hat. Und da Ihre PV-Anlage länger als 26 Jahre hält, erhält das Finanzamt im Laufe Ihres Lebens sogar mehr Steuern von Ihnen, als hätten Sie nie eine PV-Anlage gekauft!

    Das ist aber gar nicht schlimm. Denn erstens bezahlen nicht Sie aus Ihrem normalen Job diese zusätzlichen Steuern (es ist also nicht so, dass Sie plötzlich ein geringeres Netto hätten), sondern die zusätzlichen Steuern bezahlt die PV-Anlage selber. Und zweitens bekommt das Finanzamt zwar 40.000 € (oder sogar mehr) an Steuern im Laufe der Zeit von Ihnen, es sind aber nicht DIE 40.000 €, die Sie im ersten Jahr erhalten haben.

    Das ist das, was Ihr Steuerberater eigentlich sagen will. Er hat es nur sehr schlecht formuliert. Oder Sie haben es falsch verstanden.


    Leider sind Steuerberater eigentlich eher Sachbearbeiter und arbeiten weder in der Kundenbeartung, noch im Marketing. Daher wissen Sie teilweise nicht, wie manche Formulierungen auf Nicht-Steuerberater wirken.

    Sie denken zwar, dass sie es völlig richtig erklärt und formuliert haben (und aus ihrer Brille verstehen sie es auch und andere Steuerberater würden die Formulierung auch verstehen), aber bei Ihnen als Laie bewirkt eine recht oberflächliche oder weitgreifende Formulierung etwas völlig anderes. 

    Darüber sind sich manche Steuerberater nicht bewusst.



  • Soll ich die PV-Anlage lieber mit eigenem Kapital kaufen, oder über eine Finanzierung?


    Um diese Frage wirklich kompetent beantworten zu können, müssen wir über Ihre komplette Finanzsituation und Ihre Vorhaben für die Zukunft Bescheid wissen.


    Grundsätzlich ist aber immer richtig:

    Eine Investition nur mit eigenen Mitteln hat Vor- und Nachteil und eine Investition über eine Finanzierung hat Vor- und Nachteile.


    Bei einer Investition ausschließlich mit eigenem Kapital sparen Sie sich natürlich einen erheblichen Teil an Zinsen. Somit werden Sie nach 30 oder 40 Jahren, in der Ihre PV-Anlage zuverlässig Strom produziert, rückblickend mehr Vermögen durch diese Investition erhalten, als ein Kunde, der sich für eine Investition über eine Finanzierung entscheidet.

    Dafür ist Ihr Eigenkapital aber gebunden und Sie können es nicht anderweitig verwenden. "Cash is King" heißt es ja so schön.


    Bei einer Investition über eine Finanzierung zahlen Sie zwar eine Menge Zinsen (im Verhältnis zu einer Investition ohne Finanzierung), dafür zahlen Sie aber auch während der Tilgung des Kredites deutlich weniger Steuern auf die Erträge des verkauften Stromes. Denn die Kreditzinsen werden zu 100% als Kosten gegen die Stromerträge gerechnet. Was ja gut ist. Somit verringert sich der Gewinn Ihres kleinen Stromkraftwerkes und Sie zahlen weniger Steuern, verglichen dazu, wenn Sie diese Kosten (also die Zinsen) nicht hätten gegenrechnen können.

    Auch steht bei einer Investition mit einer Finanzierung die Investitionssumme in Ihrer Schufa (z.B. 200.000 €) und blockiert möglicherweise andere Finanzierungsvorhaben.


    Wir müssen wirklich im individuellen Fall entscheiden.



  • Wie viele Steuern muss ich auf die Erträge des verkauften Stromes bezahlen?


    Auch um diese Frage beantworten zu können, muss Ihre individuelle sonstige Einkommenssituation berücksichtigt werden (Höhe Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit, Höhe Einnahmen aus selbständiger Arbeit, sonstige Einkünfte, etc.) und natürlich kommt es auch darauf an, wie hoch die Investitionssumme ist (also wie groß die Anlage ist in kWp) und ob Sie die PV-Anlage komplett mit Eigenkapital kaufen, oder einen Teil über eine Finanzierung darstellen.


    Denn die Zinsen über eine Finanzierung senken die Steuerlast, da man die angefallen Zinsen aus dem Jahr mit den erhaltenen Stromerträgen aus dem gleichen Jahr gegenrechnen darf und sich somit der Gewinn verringert.

    Weniger Gewinn = weniger Steuern. Das ist gut.


    Grundsätzlich gilt aber immer:

    Selbst wenn Sie auf die Erträge des verkauften Stromes Steuern zahlen, dann zahlen eigentlich nicht Sie diese zusätzlichen Steuern von Ihrem normalen Job (Sie haben also nicht plötzlich ein geringeres Netto, weil sie mehr Steuern zahlen), sondern diese Steuern werden ja von der PV-Anlage selbst finanziert.

    Beispiel: Sie investieren für 100.000 € über eine Finanzierung und erhalten 6% Rendite nach Kosten, also 6.000 € Stromerträge pro Jahr. Davon müssen Sie z.B. (jetzt einfach mal aus der Luft gegriffen) 1.000 € Steuern zahlen. Dann fließen trotzdem noch 5.000 € in die Tilgung und Zinsen der Finanzierung, bzw. bei einer Investition ohne Finanzierung vergrößert sich Ihr Vermögen jedes Jahr um 5.000 €.

    Die 1.000 € Steuern zahlen nicht Sie, sondern die PV-Anlage selbst bezahlt diese Steuern. Klar, aus Sicht des Finanzamtes, haben Sie die Steuern bezahlt, aber Sie verstehen sicherlich die Logik dahinter.


    Das Finanzamt nimmt Ihnen also nur ein kleines bisschen von etwas weg, was Sie sonst ja gar nicht gehabt hätten. Also keine Sorge.



  • Wie viel Eigenkapital muss ich bei einer Investition über eine Finanzierung mit einbringen?


    Ihre Eigenkapitalquote beträgt um ganz genau zu sein 0%.

    Und zwar aus folgendem Grund:


    Wie bereits erklärt können Sie 50% der Investitionssumme von Ihrem zu versteuernden Einkommen aus dem Vorjahr abziehen.

    Wenn Sie im Vorjahr z.B. 120.000 € verdient haben, dann zahlen Sie ca. 40.000 € Lohnsteuer (diese Werte können Sie selbst bei Google kontrollieren und herunterladen und auf Ihr zu versteuerndes Einkommen anwenden. Single: Grundtabelle, Verheiratet: Splittingtabelle). Bei einer Investition in Höhe von 100.000 € dürfen Sie 50.000 € von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen und werden somit vom Finanzamt so behandelt, als hätten Sie nur 70.000 € verdient, anstatt 120.000 €. Damit zahlen Sie auch nur ca. 20.000 € Steuern und erhalten eine Steuerrückerstattung von 20.000  €, da Sie bereits 40.000 € Steuern gezahlt haben.


    Selbst wenn jetzt ein Eigenkapital von 10 % der Investitionssumme nötig wäre (also 10.000 € Eigenkapital bei 100.000 € Investitionssumme), hätten Sie 20.000 € Geldeingang (Steuerrückerstattung) und nur 10.000 € Geldausgang (Eigenkapitaleinsatz).

    Das Eigenkapital wird nicht von Ihren Rücklagen bedient, sondern von der Steuerrückerstattung.

    Die tatsächliche Netto-Eigenkapitalquote beträgt somit 0%, weil Sie weniger Eigenkapital einbringen müssen, als Sie an Steuern zurückerhalten.


    Je nach Wirtschaftslage verlangen die Banken zwischen 0% und 15% Eigenkapital.



  • In der Wirtschaftlichkeitsberechnung ist zu sehen, dass der Kredit auf 17 Jahre geschlossen wird. Mein Steuerberater sagt, dass es für ein Wirtschaftsgut (das auf 20 Jahre abgeschrieben wird) unrealistisch ist, die Finanzierung auf 17 Jahre darzustellen. Denn eine Kreditlaufzeit von 17 Jahren für ein Wirtschaftsgut, das auf 20 Jahre abgeschrieben wird, machen die Banken nie im Leben mit! Somit ist die Laufzeit kürzer, dadurch die Tilgung höher und somit passt die Rate überhaupt nicht mehr!


    Schuster bleib bei deinen Leisten.

    Wir vereinbaren diese Finanzierungen mit Laufzeiten von 17 Jahren täglich mit unseren Bankpartnern, ohne Probleme.

    Was Ihr Steuerberater sagt, spielt somit keine Rolle.


    Viele Steuerberater machen den Fehler, dass sie die Abschreibung eines Wirtschaftsgutes mit der Nutzungsdauer gleichsetzen.

    Da Steuerberater immer davon ausgehen, dass PV-Anlagen eine Lebenserwartung von nur 15-25 Jahren haben, nutzen sie bei ihrer gesamten Bewertung dieses Konzeptes diese Laufzeiten. Sie es für die Summe der Stromerträge insgesamt. Sei es für den angeblich viel zu lang geschlossenen Pachtvertrag (z.B. 30 Jahre, obwohl die Anlage ja angeblich nur 15-25 Jahre Strom produziert). Oder sei es eben für die mögliche Laufzeit des Kredites.

    Tatsächlich würde es schwierig, für ein Wirtschaftsgut, dass nur 15-25 Jahre arbeitet, eine Finanzierung auf 17 Jahre zu finden. Ja.

    Da PV-Anlagen aber 40 Jahre oder länger halten (und das wissen die Banken), sind 17 Jahre Finanzierung kein Problem.



  • Wenn ich über eine Finanzierung investiere, trägt sich die monatliche Finanzierungsrate dann von alleine oder muss ich noch was dazu zahlen?


    Ob sich die Finanzierung von alleine trägt, ist gar nicht die wichtige Frage, die Sie sich stellen sollten. Viel wichtiger zu verstehen ist:

    Bei einer beispielhaften Investition von 100.000 € können Sie, sobald der Kredit abbezahlt ist, mit monatlichen Einkünften in Höhe von 500 € rechnen. Haben Sie Lust darauf, ja oder nein?

    "Naja das kommt eben darauf an, ob ich vorher viel bei der Finanzierung dazu zahlen muss!"

    Ihre PV-Anlage produziert ca. 40 Jahre Strom für Sie.

    In den ersten 12 bis 19 Jahren (sagen wir jetzt als Beispiel mal 17 Jahre) haben Sie von dem verkauften Strom gar nichts, weil alles in die Finanzierung fließt.

    Danach haben Sie ca. für weitere 23 Jahre jeden Monat 500 € zusätzlich.


    Selbst wenn Sie 17 Jahre jeden Monat 50 € oder 100 € dazuzahlen müssten, erhalten Sie danach ca. 23 Jahre 500 € monatlich.


    Suchen Sie mal den ETF-Sparplan oder die Rentenversicherung oder sonst ein Anlagevorgang, bei dem Sie 17 Jahre 100 € einzahlen und dann 23 Jahre 500 € ausgezahlt bekommen.


    Mal abgesehen davon haben Sie ja noch Ihre Steuerrückerstattung aus dem ersten Jahr.

    Wenn Sie 40.000 € Steuern zurück überwiesen bekommen haben und z.B. 25.000 € Eigenkapital für die Finanzierung einbringen mussten, dann sind ja immer noch 15.000 € vorhanden.

    Den Betrag können Sie ja dann erst mal eine lange Zeit verwenden, um die monatliche Zuzahlung zu finanzieren. Bis Ihr Steuervorteil aufgebraucht ist.


    Bitte nicht falsch verstehen: aber wenn es dann daran scheitert, dass Sie vielleicht 100 € im Monat dazu zahlen müssten, dann ist das hier vielleicht auch nicht so ganz das richtige Konzept für Sie.



    Ob sich die Finanzierung von selbst trägt oder Sie noch einen kleinen Betrag dazu zahlen müssen, hängt von verschiedenen Parametern ab:


    • wie viel Strom wurde in einem Jahr erzeugt?
    • zu welchem Centbetrag je kWh wurde Ihr Strom verkauft?
    • welchen Zinssatz haben Sie bei der Finanzierung?
    • welche Tilgung haben Sie bei der Finanzierung gewählt?
    • wie viel Eigenkapital haben Sie noch zusätzlich zu Beginn eingebracht?

    Im Jahr 2022 ist der durchschnittliche Verkaufspreis der PV-Anlagen unserer Kunden von 12 Cent je kWh auf 21 Cent je kWh gestiegen.

    Was natürlich eine fette Nachzahlung zur Folge hatte. Also Nachzahlung heißt hierbei: Unsere Kunden haben Geld erhalten. Unsere Kunden haben Geld bekommen. Wir sprechen hier gerade nicht von der Nachzahlung bei Ihnen zu Hause, die Sie von Ihrem Stromanbieter kennen und bei der Sie dann noch Geld an Ihren Stromanbieter nachzahlen (also an ihn überweisen) müssen.

    Vergessen Sie nicht: wir sind ja gerade auf der anderen Seite. Wir verkaufen ja den Strom. Wenn der Verkaufspreis steigt, ist das eine gute Nachzahlung für Sie.


    Somit war es vielleicht so, dass ein Kunde im Jahr 2022 50 € oder 100 € zu seiner Finanzierung noch dazu zahlen musste, aber jetzt im Jahr 2023 erhält er ja noch Geld aus der Nachzahlung, weil der Verkaufspreis gestiegen ist.

    Was dann dazu führt, dass er im Jahr 2023 nichts von seinem eigenen Geld zu seiner Finanzierung dazu zahlen muss, sondern diese unerwartete Rücklage dafür verwenden kann.



  • Im Winter scheint die Sonne weniger, als im Sommer und es wird weniger Strom produziert und verkauft. Muss ich dann für den Kredit was draufzahlen?


    Also auf der einen Seite haben Sie sich mit Ihrer Frage ja bereits selbst beantwortet, dass die Sonne im Sommer mehr scheint.

    Somit würden Sie in diesen Monaten höhere Erträge erhalten, die Sie dann auf dem Konto lassen würden, von dem die Finanzierung abgebucht wird.

    Für die Wintermonate wären also genügend Rücklagen aufgebaut, die dann verwendet werden könnten, wenn in dieser Zeit weniger Erträge erwirtschaftet würden.


    Auf der anderen Seite ist es sogar noch einfacher:

    Sie erhalten jeden Monat die exakt gleiche Abschlagszahlung überwiesen. Egal zu welcher Jahreszeit.


    Genau wie bei Ihrem Stromverbrauch zu Hause variiert Ihre Abschlagszahlung ja nicht von Monat zu Monat, sondern bleibt das ganze Jahr über gleich.

    Ein mal im Jahr gibt es dann von Ihrem Stromversorger eine Abrechnung und es wird geprüft, ob Sie zu viel gezahlt haben, weil Sie weniger Strom verbraucht haben, oder ob Sie noch etwas nachzahlen müssen.


    Genauso läuft es auch mit Ihrer Investition in eine PV-Anlage. Sie erhalten jeden Monat die gleiche Zahlung überwiesen und im ersten Quartal des Folgejahres wird per Abrechnung geprüft, wie viel Strom tatsächlich produziert wurde und zu welchem Preis verkauft wurde.

    Da der Strompreis seit Jahren stetig steigt, erhalten unsere Kunden regelmäßig nach der Abrechnung noch eine satte Nachzahlung überwiesen.


    Übrigens:

    Wussten Sie, dass die 6 Monate April, Mai, Juni, Juli und September für ca. 70% des Ertrags bei einer PV-Anlage verantwortlich sind (im Breitengrad auf dem Deutschland liegt)?

    Die anderen 6 Monate im Jahr (Oktober bis März) bringen nur 30%.



  • Die Finanzierungszinsen sind in letzter Zeit ja so extrem gestiegen. Demnach lohnt sich Ihr Konzept ja gar nicht mehr, weil die Rendite der PV-Anlage 1 zu 1 um den höheren Zinsbetrag gemindert wird!


    Falsch.

    Dass die höheren Zinsen an die Bank 1 zu 1 Ihre Rendite mindern ist nicht korrekt. Denn dadurch, dass Sie mehr Zinsen an die Bank zahlen, zahlen Sie weniger Steuern ans Finanzamt.

    Denn Finanzierungszinsen können zu 100% von dem Gewinn der PV-Anlage an Kosten abgezogen werden. Somit verringert sich der Gewinn und Sie zahlen weniger Steuern auf die Einkünfte des verkauften Stromes.


    In diesem Video > erfahren Sie genau, wie sich Ihre zu zahlenden Steuern auf den Gewinn der Anlage durch höhere Finanzierungszinsen verringern.



  • Bevor ich bei der Finanzierung noch was dazu bezahlen soll, mach ich doch lieber einen ETF-Sparplan! Der lohnt sich deutlich mehr!


    Ein ordentlicher Vergleich der Rendite zwischen z.B. 100 € ETF-Sparplan und 100 € Zuzahlung zur Finanzierung der PV-Anlage ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich:


    • wenn wir bei der PV-Anlage nur 1 oder 2 Cent höheren Verkaufspreis des Stromes annehmen, ist die PV-Anlage plötzlich besser
    • wenn wir beim ETF-Sparplan nur 0,5% oder 1% höhere Wertentwicklung annehmen, ist der ETF-Sparplan plötzlich besser
    • wenn wir berücksichtigen, dass bei der PV-Anlage ja nach Abzug des eingesetzten Eigenkapitals immer noch etwas von der Steuerrückerstattung übrig ist, von der in den ersten ca. 7 Jahren die monatliche Zuzahlung der Finanzierung bedient werden kann (während der ETF-Sparplan von Anfang an aus dem Netto bezahlt werden muss), ist die PV-Anlage deutlich besser, da viel weniger eigenes Kapital eingesetzt werden muss
    • wenn wir annehmen, dass während der Auszahlphase des ETF-Sparplans anstatt eines aktiven Fonds mit Sicherungsmechanismen, ein volatiler ETF verwendet wird (was während der Auszahlphase für konstante monatliche Auszahlung ja lieber nicht gemacht werden sollte), ist der ETF-Sparplan wieder besser, weil sich während der Auszahlphase das vorhandene Kapital höher verzinst und somit die monatliche Auszahlung höher ausfallen kann
    • wenn während der Einzahlphase in den ETF-Sparplan Verkäufe stattfinden, fallen 25% Steuern auf die Erträge dieser Anlage an (und dieses Geld liegt dann beim Finanzamt und fehlt später in dem zur Verfügung stehenden Kapital für die monatliche Auszahlung), sodass die PV-Anlage wieder besser ist
    • wenn beim vorangegangenen Punkt keine Verkäufe stattfinden, ist der ETF-Sparplan plötzlich wieder vorne
    • dies sind aber alles Dinge, die wir heute noch gar nicht wissen, daher ist ein verbindlicher Vergleich unmöglich

    Wenn Sie argumentieren, dass sich ein ETF-Sparplan mehr lohnen würde, liegt der Verdacht nahe, dass Sie bereits einen ETF-Sparplan haben.

    Und wenn Sie bereits einen ETF-Sparplan haben, dann wissen Sie, dass es klug ist, sein Kapital zu streuen.

    Wieso also die nächsten 100 € in den bereits vorhandenen ETF-Sparplan einzahlen? Setzen Sie Ihr Geld lieber auf ein weiteres Pferd: Ihre PV-Anlage.


    Was sich mehr lohnt, darüber können wir jetzt eh nur stundenlang philosophieren, weil die oben aufgezählten Möglichkeiten ja noch in der Zukunft liegen.

    Was sich mehr lohnt, wissen wir erst in 30 Jahren.



    Zwei weitere Punkte sprechen für die PV-Anlage:


    1. sobald die Finanzierung getilgt ist, sind die monatlichen Erträge aus dem verkauften Strom planbar und konstant. Während die monatlichen Erträge bei einem ETF-Auszahlplan schwanken werden, weil wir ja nicht wissen, wann wieder 2 Flugzeuge in irgendwelche Türme fliegen oder wann irgendeine große Bank pleite geht oder wann das nächste mal Corona oder der nächste Krieg ausbricht.
    2. bei der PV-Anlage wissen Sie ganz genau, dass Ihre Investition eine nachhaltige Geldanlage ist, die den Klimawandel bekämpft. Bei einem ETF können Sie nur grob erahnen, worin Ihr Geld wirklich investiert wird. Selbst wenn Sie einen sogenannten nachhaltigen ETF auswählen (SRI oder ESG Kriterien) schauen Sie lieber noch mal genau hin. Denn es gibt auch "nachhaltige" ETFs, die in die sauberste Firma aus allen Branchen investiert. Somit ist dann auch die "sauberste" Ölraffinerie dabei und die "sauberste" Waffenfabrik. Also genau das, was Sie nicht mit Ihrem Geld unterstützen wollen.


  • Ist in dem Kaufpreis bereits die Mehrwertsteuer drin, oder muss ich auf den Kaufpreis noch mal 19% dazu bezahlen?!


    Diese Frage ist mit einem ganz klaren "Jein" zu beantworten.


    Zwar müssen Sie noch weitere 19% zusätzlich zum Kaufpreis bezahlen, diese 19% bekommen Sie aber vollständig mit der nächsten Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt zurückerstattet!

    Beispiel:

    Sie kaufen eine PV-Anlage für 200.000 €. Zusätzlich müssen Sie weitere 38.000 € an MwSt. bezahlen. Diese 38.000 € bekommen Sie aber wenige Monate später vom Finanzamt vollständig zurück.

    Dementsprechend zahlen Sie zwar MwSt., aber eigentlich auch nicht.


    Sehen Sie in diesem Video >, wieso es so kompliziert gemacht werden muss.


    Wie auch in dem Video erklärt erhalten Sie also 2 Kredite.

    Eine Finanzierung mit einer festen Laufzeit über 200.000 € und einen zweiten kleinen Kredit, der jederzeit kostenfrei abgelöst werden kann über 38.000 €.



    Hinweis:

    Diese Vorgehensweise mit der MwSt. und deren vollständige Rückerstattung hat NICHTS mit Ihrem richtigen Steuervorteil auf Ihre Lohnsteuer zu tun!

    Es sind 2 getrennte Vorgänge, für die sogar 2 verschiedene Steuererklärungen erstellt werden.

    Erstens Ihre Einkommensteuererklärung und zweitens die Umsatzsteuererklärung.

    Es wird hier auch nichts miteinander verrechnet oder so.

    Ihre Steuerrückerstattung von z.B. 45.000 € auf Ihre Einkommensteuer bleibt so und daran wird sich durch das Thema MwSt. auch nichts ändern.



  • Ich muss erst noch mit meinem Steuerberater sprechen!


    Unser Konzept wurde bereits von zig Steuerberatern geprüft und bestätigt.


    Da wir nichts zu verbergen haben, führen wir gerne zu dritt (Sie, Ihr Steuerberater und wir) ein gemeinsames Gespräch. Wenn Sie dieses Gespräch alleine führen, besteht sonst die Gefahr, dass wir falsche Gedankengänge Ihres Steuerberaters nicht mitbekommen und er sich mit Dingen beschäftigt, die nichts mit unserem Konzept zu tun haben und er Bewertungen vornimmt, die zu einem falschen Ergebnis führen. Glauben Sie uns, wir machen das jetzt schon seit Jahren und haben Gespräche mit hunderten Steuerberatern geführt und ebenso viele Falschaussagen von diesen Steuerberatern gehört, die wir dann im Gespräch sofort verbessern konnten.


    Da Sie Ihren Steuerberater bereits seit Jahren kennen und uns erst seit einer Woche, glauben Sie ansonsten blind dem Ergebnis Ihres Steuerberaters und erkennen als Laie überhaupt nicht, dass er fälschlicherweise Regeln von völlig anderen Konzepten auf unser Konzept angewandt hat.

    Das Ergebnis wäre, dass Sie unnötig viele Steuern zahlen, weil sich Ihr Steuerberater vertan hat. Das wäre schade für Sie.


    Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihrem Steuerberater, da er für uns goldwert ist. Denn wenn er ein mal verstanden hat, wie genial unser Konzept ist, dann wird er uns einen seiner Mandanten nach dem anderen zuspielen. Zum Beispiel wenn einer seiner Mandanten eine hohe Abfindung hat und er diesem Mandanten dann etwas Gutes tun möchte, anstatt die mittelmäßige Fünftelregelung vorzuschlagen.



    Überlegen Sie sich vor dem Gespräch bitte ganz genau, WARUM Sie mit Ihrem Steuerberater sprechen möchten und WAS genau Sie eigentlich wissen wollen.


    Die häufigsten 3 "Gründe", weshalb andere Mandanten mit ihren Steuerberatern sprechen wollten:


    1. "Er soll mit sagen, ob das mit der Steuerrückerstattung wirklich stimmt!"

    Dazu brauchen Sie keinen Steuerberater.

    Ihr Steuerberater wird exakt die gleichen Tabellen benutzen, die Sie im unteren Teil bei "Schritt 1: Ihre erste Steuerrückerstattung" selber verwendet haben. Dann wird er, wie Sie, Ihr zu versteuerndes Einkommen suchen und rechts daneben die entsprechende Steuerlast aufschreiben. Danach wird er 50% des IAB von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen, in der Tabelle Ihr neues zu versteuerndes Einkommen suchen und rechts daneben die entsprechende Steuerlast aufschreiben.

    Die Differenz ist Ihr Steuervorteil. Fertig.

    Dass die Investition in eine PV-Anlage steuerlich so wie von uns beschrieben gefördert wird, hat der Bundesfinanzhof (Oberster Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle) in dieser > einseitigen Pressemitteilung selbst bestätigt.

    Dafür brauchen Sie keinen Steuerberater.



    2. "Er soll mir sagen, ob ich mein Geld in eine PV-Anlage investieren soll!"

    Die Frage, ob Sie Ihr Geld in irgendetwas investieren sollen oder nicht, KANN Ihr Steuerberater Ihnen nicht beantworten und auch nicht für Sie entscheiden. Dazu wird er auch nicht bereit sein, aus Haftungsgründen. Und das ist auch verständlich.


    Außerdem:

    Haben Sie ein Investmentdepot? Mit verschiedenen Fonds?

    Wussten Sie, dass bei Fonds auch viele steuerliche Themen zu beachten sind?


    • Abgeltungssteuer
    • 15% Körperschaftsteuer auf bestimmte Gewinne bei Fonds die intern versteuert werden
    • Steuerfreiheit bei Fonds im Versicherungsmantel

    Durch Kurssteigerungen und Dividendenrenditen wird Ihr Depot mit der Zeit einen ähnlichen Wert haben, wie die Höhe der Investition in eine PV-Anlage. Wir sprechen also über ein ähnliches Investitionsvolumen. Haben Sie Ihren Steuerberater auch gefragt, ob Sie in exakt diesen Fonds investieren sollen, den Sie im Depot haben?

    Wahrscheinlich nicht.

    Und selbst wenn Sie ihn gefragt hätten, hätte er geantwortet "also ob du dein Geld in genau diesen Fonds investieren sollst, musst du wissen. Ich kann ja nicht entscheiden, wie du dein Geld investierst."


    Haben Sie eine Rentenversicherung abgeschlossen?

    Wussten Sie, dass bei Rentenversicherungen auch viele steuerliche Themen zu beachten sind?


    • Halbeinkünfteverfahren und 12/62 Regelung
    • Besteuerung nach dem Ertragsanteil
    • nachgelagerte Besteuerung
    • Steuerfreibetrag durch Freistellungsauftrag in Kombination mit jährlichen steuerfreien Teilauszahlungen, anstatt monatlicher zu versteuernder Rente


    Im Laufe Ihres Lebens liegt irgendwann inklusive Ihrer eigenen Beiträge plus Zinsen dann beinahe genauso viel in dieser Rentenversicherung drin, wie die Investition in eine PV-Anlage hoch ist. Wir sprechen also über ein ähnliches Investitionsvolumen. Haben Sie Ihren Steuerberater auch gefragt, ob Sie in exakt diesen Tarif bei exakt dieser Versicherungsgesellschaft investieren sollen?

    Wahrscheinlich nicht.

    Und selbst wenn Sie ihn gefragt hätten, hätte er geantwortet "also ob du dein Geld in genau diesen Vertrag bei genau dieser Versicherungsgesellschaft investieren sollst, musst du wissen. Ich kann ja nicht entscheiden, wie du dein Geld investierst."



    3. "Er soll mir betriebswirtschaftlich sagen, ob sich das Konzept lohnt oder nicht!"

    Auch dafür brauchen Sie keinen Steuerberater.

    Stellen Sie sich vor, Sie nehmen einen Kredit in Höhe von 200.000 € auf und kaufen sich davon eine vermietete Eigentumswohnung, die Ihnen alleine gehört. Nach 17 Jahren ist der Kredit abbezahlt und Sie erhalten jeden Monat eine zusätzliche Einnahme, für die Sie selbst nichts bezahlt haben.

    Hat sich das dann für Sie gelohnt?

    Wenn Sie jetzt "JA!" gedacht haben, dann brauchen Sie nicht Ihren Steuerberater fragen, ob sich unser Konzept lohnt.

    Sie nehmen einen Kredit auf. Sie kaufen sich davon eine PV-Anlage, die Ihnen alleine gehört. Die Sonne scheint. Nach 17 Jahren ist der Kredit abbezahlt und Sie freuen sich jeden Monat über zusätzliche Einnahmen, für die Sie selbst nichts bezahlt haben.

    Was soll Ihr Steuerberater Ihnen jetzt noch groß sagen? Der hat genügend andere Sachen zu tun, wofür die nächste Frist schon immer näher und näher kommt, die er einhalten muss.


    Mal abgesehen davon wissen Steuerberater viel zu wenig über Photovoltaik, um eine korrekte betriebswirtschaftliche Prüfung vornehmen zu können.

    Bestes Beispiel:

    Wenn man Steuerberater fragt, was sie denken wie lange eine PV-Anlage Strom produziert, sagen ALLE irgendeine Zahl zwischen 15 und 25 Jahren. Wie gesagt, wir haben bereits hunderte Gespräche mit Steuerberatern geführt. Sie orientieren sich dabei an der Abschreibung von 20 Jahren und gehen dann von einer ähnlichen Nutzungsdauer aus.

    Wenn Steuerberater dann in ihrer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit Einkünften von 15 bis 25 Jahren rechnen, obwohl PV-Anlagen eine Lebenserwartung von 40 Jahren oder länger haben und somit viel mehr Erträge erwirtschaften, dann kommen sie natürlich zu einem völlig falschen Ergebnis.

    Und das ist nur ein Beispiel von vielen, welche Fehleinschätzungen Steuerberater zum Thema PV-Anlagen haben.


    Gerne arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater im Team zusammen und klären ihn in unserem Gespräch zu dritt auf, sodass Sie die Sicherheit haben, dass er alles komplett richtig verstanden hat und das Konzept korrekt steuerlich umsetzt.

    Überlegen Sie sich vor dem Gespräch wie gesagt bitte ganz genau, WARUM Sie mit Ihrem Steuerberater sprechen möchten und WAS genau Sie in diesem Gespräch eigentlich von ihm wissen wollen.



  • Ich setzte mich aktuell sehr stark mit Investitionsmöglichkeiten auseinander. Vor Kurzem habe ich das Konzept "vermietete Immobilie als Kapitalanlage" kennengelernt. Jetzt kann ich mich nicht zwischen diesen beiden Möglichkeiten entscheiden.


    Wenn Sie sich nicht entscheiden können, dann wäre unser Tipp, dass Sie sich für unser Konzept entscheiden sollten.


    Viele unserer Interessenten haben bereits ein Investmentdepot und einige vermietete Immobilien.

    Anstatt jetzt noch den nächsten Investment-Sparplan zu starten, oder die nächste Immobilie zu kaufen, sollte man sein Portfolio lieber streuen und in eine PV-Anlage investieren.


    Unter folgendem Link >  finden Sie eine Gegenüberstellung zwischen PV-Anlage und vermietete Immobilie.




  • In Ihrer Wirtschaftlichkeitsberechnung ist ein Fehler! In den ersten 20 Jahren wurde vergessen, dass auch noch eine Pacht an den Dachinhaber gezahlt werden muss, dort steht überall "null"! Deswegen sieht die Wirtschaftlichkeitsberechnung auch so toll aus und die Stromerlöse decken die Finanzierungsrate. Würde man noch bedenken, dass eine Pacht fällig wird, steht weniger Geld für die Tilgung zur Verfügung und das Konzept funktioniert nicht mehr.


    Die Wirtschaftlichkeitsberechnung stimmt. Ansonsten hätte uns schon einer der tausenden Investoren oder einer der hunderten Steuerberater dieser Investoren darauf aufmerksam gemacht.


    Im Kaufpreis enthalten ist bereits die 20-fache Jahrespacht. Daher ist die jährliche Pacht nicht mehr in den einzelnen Jahren eingetragen.

    Sie zahlen die Pacht also bereits 20 Jahre im Voraus als Einmalzahlung mit der Bankfinanzierung. Würden wir diese Pacht jetzt wieder aufs Jahr herunterrechnen und in der Wirtschaftlichkeitsberechnung einfügen, wäre sie doppelt vorhanden und die Wirtschaftlichkeitsberechnung würde dann nicht mehr stimmen. Jetzt stimmt sie.


    Der Grund für diese Vorgehensweise ist, dass die Gebäudebesitzer eine kleine Motivation bekommen, Ihr Dach zur Verfügung zu stellen, indem Sie sofort z.B. 100.000 € an Pacht erhalten (also insgesamt von allen Investoren, die auf diesem Dach sind. Nicht 100.000 € von Ihnen allein).

    Von diesem Geld wird das Dach saniert. Die Gebäudeinhaber erhalten also ein nagelneues Dach, für das sie selber nichts bezahlen müssen.


    Die Wirtschaftlichkeitsberechnung stimmt, so wie alle unsere Unterlagen und Informationen.



  • Mein Steuerberater sagt, das lohnt sich für mich nicht / ich soll das nicht machen!


    Dann wechseln Sie den Steuerberater. Ganz ehrlich.


    Wie bei dem Punkt "Wenn das ja so ein tolles Konzept ist, wieso hat mir mein Steuerberater denn noch nie davon erzählt" bereits erklärt, kennt Ihr Steuerberater 1.000 verschiedene Konzepte, die alle steuerlich anders behandelt werden und es oft zu Verwechselungen kommt.

    Die Gefahr ist groß, dass Ihr Steuerberater (vielleicht auch aufgrund Ihrer falschen Erklärung) etwas hört, was er hören will. Bzw., dass er die Informationen so bewertet und vergleicht (das passiert unterbewusst), als würden sie zu einem anderen Konzept gehören, das er bereits kennt.

    Aus seiner Sicht ist seine Empfehlung ja sogar korrekt. Denn das Konzept, das er gerade fälschlicherweise im Kopf hat, lohnt sich wahrscheinlich wirklich nicht für Sie.

    Hinzukommt noch, dass Steuerberater wirklich keine Ahnung (und wir wissen wie das klingt aber haben die Formulierung bewusst gewählt) von Photovoltaikanlagen haben. Wenn er von einer Nutzungsdauer einer PV-Anlage von 15-25 Jahren ausgeht, obwohl die PV-Anlage in Wirklichkeit 40 Jahre Strom produziert, an dem Sie Geld verdienen, ja, dann kann er ja nur zu einem falschen Ergebnis kommen.



    Dieses Konzept wurde bereits von tausenden Investoren umgesetzt und von hunderten deren Steuerberatern überprüft. Und die lagen alle falsch und Ihr Steuerberater ist der einzige, der richtig liegt und Ihnen erklärt, dass sich das Konzept nicht lohnt? Ok...


    Es geht hier für Sie um eine Steuerrückerstattung von z.B. 40.000 € und um den passiven Aufbau (ohne dass Sie Ihr eigenes Geld mit einbringen müssen) von über 100.000 € Vermögen.

    Und diese Zahlen beziehen sich lediglich darauf, wenn Sie das Konzept 1 mal umsetzen. Niemand verbietet Ihnen aber, dass wir uns in 3 Jahren zusammensetzen und das Konzept erneut umsetzen. Und dann 4 Jahre später sogar noch ein mal, etc.

    Bei so viel Geld von dem Ihr Steuerberater Ihnen abrät, sollten Sie sich aufmerksam die Zeit nehmen, um die in diesem Text aufgelisteten Fakten aufzunehmen und dann danach nochmal die Empfehlung Ihres Steuerberaters zu überprüfen.



    Bitten Sie Ihren Steuerberater, dass er ganz konkret anhand von Zahlen begründen soll, weshalb sich das Konzept nicht für Sie lohnt und bitten Sie ihn, dass er Ihnen seine Empfehlung dieses Konzept nicht umzusetzen, in einer Mail zukommen lässt:


    „Sehr geehrter Herr Mandant,


    vielen Dank für die Informationen und die Unterlagen für das Konzept zum Erwerb einer Photovoltaikanlage. Nach reichlicher Prüfung des Konzeptes in Verbindung mit Ihrer speziellen Einkommens- und Steuersituation rate ich Ihnen als Ihr Steuerberater von der Umsetzung dieses Konzeptes ab.

    Die Gründe dafür sind:

    -

    -

    -

    -



    Viele Grüße

    Ihr Steuerberater“

     


    Er wird dieser Bitte nicht nachkommen und im Folgenden lesen Sie auch, weshalb:


    1. Ihr Steuerberater liegt falsch. Punkt.



    2. Ihr Steuerberater hat weder die Kompetenz (weil er kreative Steuergestaltung nie in seiner Ausbildung gelernt hat), noch die Zeit (weil er zu viele Mandanten hat und zu viel zu tun hat) und auch gar keine Motivation (weil egal ob Sie das Konzept umsetzen oder nicht, er sowieso nichts daran verdient) sich ernsthaft mit ausreichend Zeiteinsatz mit dem Konzept zu beschäftigen.



    3. Dieses Konzept wurde schon tausendfach von Investoren wie Ihnen umgesetzt und schon hundertfach von verschiedensten Steuerberatern dieser Investoren kontrolliert und bestätigt.

    Halten Sie es für möglich, dass sich diese tausende Menschen alle geirrt haben und Ihr Steuerberater der einzige ist, der richtig liegt?



    4. Ihr Steuerberater beschäftigt sich jede Woche mit hundert verschiedenen Steuerthemen. Wir beschäftigen und jede Woche 8 Stunden jeden Tag mit genau nur einem einzigen Steuerthema und wissen daher auch besser über dieses Thema Bescheid, als Ihr Steuerberater. Das liegt einfach in der Natur der Sache. 

    „Ja das mag sein, dass ihr euch grundsätzlich besser damit auskennt als mein Steuerberater, weil ihr viel mehr Zeit damit verbringt und immer die aktuellen Informationen habt. Aber das heißt noch lange nicht, dass es sich für mich im Speziellen lohnt, das wird mein Steuerberater ja wohl besser wissen!“ Doch, genau das heißt es. Dieses Konzept bewirkt, dass Sie einen mittleren 5-stelligen Eurobetrag vom Finanzamt überwiesen bekommen und dass sie einen niedrigen 6-stelligen Eurobetrag in Form eines Vermögenswertes (PV-Anlage) kostenfrei aufbauen, für den Sie nie einen einzigen Cent selber investiert haben. Was genau, also was konkret lohnt sich daran nicht? 

    Dieses Konzept ist auf Menschen ab einem bestimmten zu versteuernden Einkommen ausgelegt. Sie liegen über dieser Grenze, also können wir blind sagen, dass es sich für Sie lohnt. Der Effekt auf diejenigen, die über diesem bestimmten zu versteuernden Einkommen liegen, ist dann für alle gleich. Daher brauchen wir ja auch keine spezielle Steuerberatung auf die einzelne Person durchführen (dürfen wir auch gar nicht), sondern daher erklären wir das Konzept im Allgemeinen, weil sich der Effekt auf alle gleich auswirkt.


    Außerdem: Dieses Konzept steht und fällt ja nicht wegen dem Thema Steuern. Ihre individuelle Steuersituation ist dafür ehrlich gesagt sogar relativ egal.

    Das Konzept besteht aus den einzelnen Punkten 1. Finanzierung (wenn gewünscht), 2. PV-Anlage, 3. langlaufende Stromabnahmeverträge für die Rendite, 4. Garantie auf die lange Lebensdauer und Funktion Ihrer PV-Anlage, 5. Versicherung gegen alle möglichen Eventualitäten (selbst gegen Ertragsausfall, also wenn die Sonne zu wenig scheint) und dann 6. Steuern.


    Mit den ersten 5 Punkte kennt sich Ihr Steuerberater überhaupt nicht aus.

    Und lediglich die ersten 5 Punkte sorgen dafür, dass Sie über einen Zeitraum von z.B. 30 Jahren ein Netto-Vermögen von z.B. 110.000 € durch den zuverlässigen Verkauf des Stromes aufbauen.

    Lediglich die ersten 5 Punkte sind dafür verantwortlich, ob sich das Konzept lohnt oder nicht.


    Dass Sie zusätzlich halt noch im ersten Jahr z.B. 30.000 € Steuern zurückerhalten, ist nur ein Bonbon. Selbst wenn es dieses Geschenk des Staates nicht gäbe, sollte sich Ihre Entscheidung, ob sich das Konzept für Sie lohnt oder nicht, ausschließlich auf die ersten 5 Punkte beziehen.

    Der 6. Punkt ist eine Starthilfe, damit wenn Sie per Finanzierung investieren möchten, das nötige Eigenkapital nicht aus Ihrer eigenen Tasche zahlen müssen, sondern die Steuerrückerstattung dafür verwenden können.



    5. Die Ausbildung zum Steuerberater ist eine staatliche Ausbildung (im Gegensatz zu einer privatwirtschaftlichen Ausbildung).

    Auch wenn ein Steuerberater nicht für den Staat arbeitet, sondern selbständig ist, so ist die Ausbildung dennoch eine staatliche Ausbildung.

    Glauben Sie ernsthaft, dass der Staat die Ausbildung für einen Beruf, in dem es darum geht, den Bürgern etwas zum Thema Steuern zu erklären, so gestaltet, dass die Bevölkerung möglichst wenig Steuern zahlt und der Staat somit möglichst wenig Einnahmen hat? Überlegen Sie selbst…



    6. Die Ausbildung zum Steuerberater dauert 4.000 Stunden. Die Inhalte der Ausbildung sind öffentlich für jeden  einsehbar. In lediglich 10 von diesen 4.000 Stunden wird über die Steuergestaltung (darunter würde z.B. unser Konzept fallen) gesprochen.

    In der restlichen Zeit geht es um die Steuerfestsetzung und um die Ausnahme der Ausnahme der Ausnahme von irgendwas (so wie es in Ihrer eigenen Ausbildung vielleicht auch der Fall war, was dann in Ihrem Berufsleben nie zur Anwendung kam). 

    Ihr Steuerberater hat also erstens nie in seiner Ausbildung gelernt, sich kreative Steuerkonzepte AUSZUDENKEN (indem er verschiedenen Informationen aus verschiedenen Bereichen zusammenfügt), noch hat er gelernt diese Steuerkonzepte zu VERSTEHEN („ach das lohnt sich doch für dich eh nicht!“), und erst recht nicht diese Konzepte UMZUSETZEN.

    Und zweitens benötigt er diese 3 Fähigkeiten im Laufe seines Arbeitslebens auch nicht, weil er nicht danach bezahlt wird, ob Sie viel oder wenig Steuern zahlen (also eine Art „Gewinnbeteiligung“, wenn Sie besonders wenig Steuern zahlen), sondern danach, wie hoch Ihr Umsatz ist / wie hoch Ihre Einnahmen sind oder mit wie vielen Einheiten er seine getätigte Arbeit nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV >) abrechnen kann.

    Ob Sie das Konzept umsetzen oder nicht, ist für ihn egal. Warum also Zeit investieren?



    7. Ihr Steuerberater hat gar keine Zeit, sich groß mit komplexen Steuerkonzepten zu beschäftigen.

    Jeder Steuerberater hat mehr Mandanten, als er eigentlich betreuen wollte und als er eigentlich betreuen kann. Spätestens seit Corona sind Steuerberater zeitlich völlig überfordert, weil ihre ganzen Mandanten die staatlichen Hilfsprogramme (Soforthilfe, Unternehmerhilfe, Überbrückungshilfe 1, Überbrückungshilfe 2, etc.) nur über den Steuerberater beantragen konnten. Das ganze hat seitdem so an Überhand gewonnen, dass die Finanzämter von alleine für alle Steuerberater die Abgabefristen der zu erledigenden Steuererklärungen pauschal verlängert hat. Denn diese Fristen hätten sowieso niemals eingehalten werden können, weil der Tag nur 24 Stunden hat.

    Können Sie sich noch an die Energiepreispauschale aus September 2022 in Höhe von 300 € erinnern, die über Ihre Gehaltsabrechnung ausgezahlt wurde? Wissen Sie, wer für Ihren Arbeitgeber die Gehaltsabrechnungen macht? Richtig. Der Steuerberater der jeweiligen Firma. Da musste dann für einen einmaligen Vorgang jede Gehaltsabrechnung von jedem Angestellten angepackt werden. Was ein Aufwand.

    Ihr Steuerberater versinkt in Arbeit.

    Jetzt kommen Sie noch mit einem komplexen Konzept an, was ihn nur Zeit kostet und an dem er nichts verdient und für das er auch nie die Kompetenz erlernt hat, es richtig zu verstehen.

    Er geht lustlos und mit einer ganz anderen „Brille“ an die Sache heran und ordnet die Informationen falsch ein.



    8. Ihr Steuerberater hat gar keine Motivation, sich mit dem Thema zu beschäftigen.

    Wie bereits erklärt erhält Ihr Steuerberater ja keine prozentuale Beteiligung daran, wenn Sie weniger Steuern zahlen. Ganz ehrlich: wenn wir Steuerberater wären, dann würden wir genauso möglichst wenig Zeit damit verwenden, uns mit Arbeit zu beschäftigen, die keinen Umsatz reinbringt. Sondern stattdessen die nächste Steuererklärung und den nächsten Bilanzabschluss fertig machen. Alles was kompliziert ist, muss möglichst schnell weggeräumt werden („ach das lohnt sich doch für dich eh nicht!“).

    Bitte nicht falsch verstehen: wir sagen gar nicht, dass Ihr Steuerberater das Ziel hätte, dass Sie möglichst viel Steuern zahlen und wir sagen auch nicht, dass Ihr Steuerberater ein schlechter Mensch ist oder einen schlechten Job macht. Aber er hat weder die Kompetenz (nie gelernt), noch die Zeit (zu viele Mandanten, zu viel zu tun, Abgabefristen) und erst recht nicht die Motivation (verdient eh nichts daran, wenn Sie dieses Konzept umsetzen), sich mit dem Konzept aussagekräftig zu beschäftigen.




    Es gibt einen einfachen Weg, wie Sie herausfinden können, ob Ihr Steuerberater sich WIRKLICH ernsthaft mit dem Konzept beschäftigt hat. Wenn er Ihnen am Telefon sagt, dass es sich für Sie nicht lohnen würde und Ihnen von der Umsetzung abrät, bitte Sie ihn, dass er Ihnen diese Info schriftlich mitteilt.


    „Sehr geehrter Herr Mandant,


    vielen Dank für die Informationen und die Unterlagen für das Konzept zum Erwerb einer Photovoltaikanlage. Nach reichlicher Prüfung des Konzeptes in Verbindung mit Ihrer speziellen Einkommens- und Steuersituation rate ich Ihnen als Ihr Steuerberater von der Umsetzung dieses Konzeptes ab.

    Die Gründe dafür sind

    -

    -

    -

    -



    Viele Grüße

    Ihr Steuerberater“



    Wir haben noch keinen Steuerberater kennengelernt, der seinem Mandanten von der Umsetzung abrät und es dem Mandanten schriftlich mitteilt. Immer nur mündlich am Telefon.

    „Warum ist das so?“ fragen Sie sich jetzt. Ganz einfach, stellen Sie sich folgendes vor:


    Sie sind in 30 Jahren im Urlaub und lernen einen Mann kennen, der in Ihrem Alter ist und auf sein Handy schaut und eine App öffnet und sich darüber freut, wie viel die Sonne am aktuellen Tag wieder geschienen hat und wie viel er daran verdient hat und Sie kommen mit ihm ins Gespräch. Sie erinnern sich daran, dass Sie vor 30 Jahren auch darüber informiert wurden, aber Ihr Steuerberater Ihnen von der Umsetzung abgeraten hat. Sie fragen den Mann, wo seine Anlage steht und mit wem er zusammengearbeitet hat. Er nennt Ihnen genau die Namen, mit denen Sie auch damals über das Thema gesprochen haben (wir) und zufällig hat er exakt in das gleiche Projekt investiert, was Ihnen damals vorgestellt wurde. Sie erhalten die Information, dass derjenige im Laufe der 30 Jahre nach Abzug aller Kosten und Tilgung und Steuern und Verwaltung etc. z.B. 186.000 € netto mehr auf seinem Girokonto hat, entstanden durch die Stromerträge und durch die kostenfreie PV-Anlage, die das Finanzamt ja für ihn bezahlt hat, weil er 40.000 € Steuern zurückerhalten hat.


    Wer haftet jetzt für diese 186.000 € Vermögensschaden, die Ihnen deswegen entstanden sind, weil Ihr Steuerberater Ihnen davon abgeraten hat? Sie haben aufgrund seiner Empfehlung, dieses Konzept NICHT umzusetzen, jetzt 186.000 € weniger auf dem Konto.

    Sie sollten dann schleunigst die Mail von vor 30 Jahren raussuchen. Die dort aufgelisteten Begründungen Ihres Steuerberaters müssen ja falsch sein, denn die Realität sieht nach 30 Jahren nun mal so aus, wie sie nun mal aussieht.

    Daher: Wenn Ihr Steuerberater ja so sicher ist, dass sich das Konzept für Sie nicht lohnt, dann kann er Ihnen dieses Ergebnis ja auch schriftlich mitteilen. Bestehen Sie zur Not darauf. Wenn er das nicht macht, dann wissen Sie Bescheid…





    Und abschließend noch zwei Punkte an alle Steuerberater:


    1. Falls Sie denken „Aha sieh mal an lieber Mandant. Wenn es nötig ist, den Steuerberater eines Mandanten so schlecht zu machen, um dieses Konzept verkaufen zu können, dann kann es ja nichts taugen…“

    Nein. Erstens machen wir Steuerberater nicht schlecht, sondern wir listen einfach nur Fakten auf. Wenn ein Steuerberater das Gefühl hat, dass er dabei schlecht wegkommt, liegt es an den Fakten, aber nicht an dem Überbringer der Fakten.

    Und zweitens ist die Darstellung dieser Fakten nur eine Reaktion, auf das falsche Verhalten einiger Steuerberater. Manche Steuerberater machen die oben aufgezählten Fehler und raten dem Mandanten von dem Konzept ab. Da der Mandant gar nicht über die hier aufgezählten Fakten Bescheid weiß, handelt er nach den Empfehlungen seines Steuerberaters weil er denk „es geht ja um Steuern und um Einnahmen. Da muss sich mein Steuerberater ja auskennen. Wenn er mit seiner Expertise nein sagt, dann wird das schon stimmen“. Erst nachdem wir erkannt haben, dass viele Steuerberater über ihrer Gehaltsklasse agieren und Empfehlungen zu etwas geben, was sie sich nicht wirklich angeschaut haben und nicht wirklich verstehen, mussten wir bewusst damit anfangen, den Mandanten darauf hinzuweisen.


    2. Nein, wir haben kein Problem mit Ihrem Berufsstand und wir wollen auch nicht mit Ihnen kämpfen und wir wollen Ihnen auch nicht die Mandanten stehlen.

    Aber dieses Konzept ist bereits tausendfach überprüft und führt dazu, dass Ihr Mandant einen Großteil seiner gezahlten Steuern aus dem vorherigen Jahr zurück erhält und es führt dazu, dass Ihr Mandant ohne einen einzigen Cent Eigenbeteiligung (denn das Eigenkapital das er einsetzen muss, erhält er ja vorab vom Finanzamt zurück) einen weiteren Vermögenswert aufbauen kann, der ihm 40 Jahre oder länger verlässlich monatliche Erträge bringt und somit zusätzlich zu seinem Lohn ein weiteres passives Einkommen einbringt. Dass Sie Ihrem Mandanten davon abraten, ohne sich wirklich mit dem Konzept im Allgemeinen und dann bezogen auf Ihren Mandanten im Speziellen beschäftigt zu haben und sich Ihrer Verantwortung und sich auch Ihres Ansehens nicht bewusst sind (denn viele Menschen in Deutschland glauben ja, wenn ein Steuerberater dies oder das sagt, dann ist das so) ist einfach nicht richtig. Und darauf machen wir unsere Interessenten einfach nur aufmerksam.

    Dieses Konzept lohnt sich für Ihren Mandanten. Punkt. Das können wir anhand von Zahlen nachweisen. Aber sich damit zu beschäftigen kostet halt Zeit.


    Wenn Sie zu dem Ergebnis gekommen sind, dass es sich nicht lohnen würde, dann gibt es dafür nur 3 Erklärungen:


    Erstens, entweder haben Sie sich nicht wirklich damit beschäftigt und keine Zeit investiert (jetzt sind Sie mal ganz ehrlich zu sich selbst…).


    Oder zweitens, Sie haben sich damit beschäftigt, aber die Informationen falsch eingeordnet oder etwas falsch verstanden (wir sind gerne bereit - wie übrigens von Anfang an der Zusammenarbeit mit Ihrem Mandanten - dass wir uns zusammensetzen und wir Ihnen alles in Ruhe erklären).


    Oder drittens, Sie sind inkompetent.




3. sonstige Fragen

  • Ich möchte mir das Geld für den Verwalter sparen. Ist das möglich?

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  • Von wem kaufe ich die fertige PV-Anlage ab? Wer ist mein Vertragspartner?

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  • Wer kümmert sich um die Wartung und Reinigung der Anlage? Wer erstellt die jährliche Stromabrechnung?

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  • Warum sollte der Inhaber einer Halle oder eines Gebäudes überhaupt sein Dach zur Verfügung stellen? Wird dadurch nicht der Wert seiner Immobilie gemindert, wenn wir Investoren auch mit im Grundbuch stehen?


    1. Zerbrechen Sie sich nicht unseren Kopf.

    Passende Dächer zu finden und mit den Inhabern der Gebäude zu verhandeln, ist unsere Aufgabe.


    2. Zerbrechen Sie sich nicht den Kopf desjenigen, der das Dach seines Gebäudes zur Verfügung stellt.

    Wenn Sie ein Projekt vorgestellt bekommen, dann sind diese Dinge ja bereits alle ausgeräumt und geklärt. Sie müssen dann den Inhaber des Gebäudes nicht noch überzeugen. Das ist alles schon erledigt.


    3. Tatsächlich wird der Wert des Gebäudes durch die Vermietung des Daches für die Erzeugung von sauberem Strom gesteigert.

    Mal abgesehen davon, dass es bei potenziellen Käufern immer gut ankommt, wenn "man an die Umwelt denkt" und der Käufer schon von alleine fragt "kann ich den Strom von den Anlagen auf dem Dach vielleicht zu einem günstigeren Preis kaufen, als von meinem normalen Stromanbieter?", so gibt es einen weiteren Vorteil:

    Der Wert des Hauses wird z.B. durch das Ertragswertverfahren bestimmt. Das Ergebnis dieser Berechnung fällt höher aus, wenn ein Inhaber dieses Gebäudes mit dem Gebäude dauerhaft Geld verdient. Dies ist der Fall, weil der jeweilige Inhaber des Gebäudes ja sein Dach gegen eine jährliche Pacht zur Verfügung stellt.

    Ein potenzieller Käufer kauft den bestehenden Verpachtungsvertrag ja auch mit ein. Diesen Vorteil kann man sich als Verkäufer des Gebäudes bezahlen lassen. Durch einen höheren Kaufpreis.


    Schauen Sie sich hier > gerne die Zusammenfassung der Vorteile für Dachinhaber an.



  • Was sind das für Gebäude, deren Dächer verwendet werden?


    Unsere Projekte aus der Vergangenheit wurden z.B. auf Dächern vieler verschiedener Gebäude umgesetzt:


    • Tennishalle
    • Lager
    • Städtische Mehrzweckhalle
    • Baumarkt
    • Getränkemarkt und Lager
    • Bauernhof
    • Geflügelhof
    • Gewerbehalle
    • Industriegebäude
    • Getreide- und Düngermittellager
    • Reitsportanlage
    • Obstlager
    • Werkstatt
    • Holzbaubetrieb
    • Produktion
    • Spedition

    Einfach alles, was ein großes Dach hat.



  • Was ist wenn ich meine PV-Anlage nach z.B. 6 Jahren oder z.B. 22 Jahren an einen anderen Investor verkaufen möchte? So wie ich eine Immobilie als Kapitalanlage auch irgendwann vielleicht verkaufen möchte. Ist das möglich?

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  • Meine PV-Anlage steht dann 30 Jahre auf dem Dach. Was passiert, wenn in dieser Zeit das Dach zu alt wird? Muss dann die Anlage abgebaut und wieder aufgebaut werden? Wer bezahlt das?


    Darüber müssen Sie sich keine Gedanken machen.

    Denn die PV-Anlagen werden ausschließlich auf einwandtfreie komplett neu sanierte Dächer errichtet.

    In den darauffolgenden 30 Jahren wird ein komplett nagelneues Dach nicht marode.


    Wären wir so gedankenlos und würden die PV-Anlage auf ein Dach bauen, das 12 Jahr später erst mal renoviert werden muss, müssten Sie als Investor den Abbau und Wiederaufbau der PV-Anlage bezahlen.



  • Was passiert nach Ablauf des Pachtvertrages mit meiner PV-Anlage? Nur weil der Pachtvertrag ausläuft, würde die Anlage ja trotzdem noch arbeiten. Muss ich sie dann abbauen lassen?

    Describe the item or answer the question so that site visitors who are interested get more information. You can emphasize this text with bullets, italics or bold, and add links.
  • Was passiert nach der Nutzungsdauer, wenn die PV-Anlage dann wirklich nicht mehr funktioniert? Entstehen dann Kosten für die Entsorgung?

    folgt

  • Ich habe einige Mehrfamilienhäuser und eine Doppelhaushälfte. Kann ich euer Konzept auch auf diesen Dächern umsetzen?

    Folgt

  • Ich bin Beamter und würde das Konzept gerne umsetzen. Aber ich weiß nicht, ob mein Dienstherr erlaubt, dass ich weitere passive Einkünfte habe und zusätzlich zu meiner Besoldung Geld verdiene. Ist die Umsetzung für mich möglich?


    Ja!


    Wir haben dieses Konzept mit verschiedenen Berufsgruppen umgesetzt. Auch mit vielen Beamten. Für Beamte ist das Konzept deswegen so interessant, weil es nie Probleme mit der Finanzierung gab (wegen der guten Bonität von Beamten aufgrund der Jobsicherheit).


    Ihr Dienstherr darf Ihnen aus folgenden 2 Gründen nicht verbieten, dieses Konzept umzusetzen:


    1. Stellen Sie sich vor, sie hätten 100.000 € im Lotto gewonnen. Sie kaufen sich von dem Geld eine vermietete Eigentumswohnung. Und weil Sie diese Eigentumswohnung nicht mit einem Kredit gekauft haben, sondern eben mit Ihrem Lottogewinn, "verdienen" Sie sofort ab dem nächsten Monat Geld durch die monatliche Miete.

    Darf Ihr Dienstherr Ihnen verbieten, die Eigentumswohnung zu kaufen? Nein.

    Stellen Sie sich vor, Sie hätten 100.000 € im Lotto gewonnen und Sie legen dieses Geld in ein breit gestreutes Investmentdepot an, sodass das Geld in große Firmen investiert wird, die jedes Jahr eine Dividende auszahlen und Sie somit jedes Jahr eine satte Rendite auf Ihre Investition erhalten.

    Darf Ihr Dienstherr Ihnen verbieten, die 100.000 € in einem Investmentdepot anzulegen? Nein.

    Und wenn Sie sich für 100.000 € eine PV-Anlage kaufen - unabhängig, ob durch einen Lottogewinn oder über eine Finanzierung - und Sie durch diese Geldanlage dann regelmäßige Erträge durch den Verkauf des Stromes erhalten, dann darf Ihnen Ihr Dienstherr auch das nicht verbieten.

    Ihr Dienstherr darf Ihnen nicht verbieten, wie Sie Ihr Geld anlegen. Wenn dabei hohe Renditen herauskommen, sodass Sie zusätzlich zu Ihrer Besoldung noch weitere Einnahmen in Form von Mieteinnahmen, oder Kursgewinne, oder eben Verkaufserlöse von Strom haben, dann ist das Ihr persönliches Bier.


    2. Wenn Sie Eigentum besitzen und auf Ihr Dach eine kleine PV-Anlage bauen lassen möchten über einen Kredit, dann ist das ja auch erlaubt.

    Obwohl Sie viel mehr Arbeit mit dem Vorgang haben und viel mehr eigene Zeit investieren müssen (Gespräche mit der Bank wegen der Finanzierung, Gespräche mit den Handwerkern über die Dachstatik, etc.), als bei unserem Konzept.

    Warum sollte es für einen Beamten erlaubt sein, einen kleineren Kredit aufzunehmen und mit dem Geld eine kleine PV-Anlage auf sein eigenes Dach zu bauen, und warum sollte es aber gleichzeitig verboten sein, als Beamter einen etwas größeren Kredit aufzunehmen und von diesem Geld eine etwas größere PV-Anlage auf ein fremdes Dach bauen zu lassen?

    Also wo wäre die Abgrenzung?



    Wichtig für Ihren Dienstherrn ist ja nur, dass Sie in Ihrer eigentlichen Arbeit fürs Land oder den Bund nicht eingeschränkt sind, weil Sie noch anderweitig arbeiten und dort viel Zeit einsetzen würden, die Sie von Ihrer eigentlichen Arbeit ablenkt.

    Bei unserem PV-Konzept bringen Sie aber ja überhaupt gar keine Zeit ein, die Sie an Ihrer eigentlichen Arbeit hindern könnte (und bekommen aber trotzdem Geld, weil die Sonne scheint). Warum also sollte Ihr Dienstherr Ihnen Steine in den Weg legen?


    Eine Briefvorlage erhalten Sie über diesen > Link.

    Nach erfolgter Anzeige werden Sie ein Schreiben von Ihrem Dienstherrn erhalten, mit dem Inhalt:


    Anzeige einer nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit

    Ihre Anzeige vom XX.XX.XXXX


    Sehr geehrter Herr...,


    unter dem Gesichtspunkt der fehlenden tatsächlichen gewerblichen Tätigkeit (§49 Abs. 1 Nr. 3 LBG) stellt


    "der Verkauf von produziertem Strom durch eine Photovoltaikanlage an den Netzbetreiber im Wege der Verrechnung"


    eine nicht genehmigungspflichtige Tätigkeit gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 Landesbeamtengesetz dar.


    Der Anzeigepflicht gem. § 7 Abs. 2 Nebentätigkeitsverordnung sind Sie durch Ihr o.g. Schreiben nachgekommen.


    Die Vorlage einer Aufstellung über die Nebeneinnahmen ist damit nicht erforderlich.


    Mit freundlichen Grüßen



Die Informationen auf dieser Erklärungsseite stellen keine verbindlichen Vertragsbestsandteile dar, sondern dienen lediglich der Erklärung.

Wichtig für Sie sind die tatsächlichen Inhalte der Verträge (z.B. Kaufvertrag, Verwaltungsvertrag, Servicevertrag, Pachtvertrag).

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